Die EU hat in den vergangenen drei Jahren ein neues Konzept zur Migrationssteuerung auf den Weg gebracht, um so die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten zu unterstützen, den Schutz der EU-Außengrenzen zu verstärken und die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern zu intensivieren. Obgleich es gelungen ist, diese äußerst instabile Lage mit abgestimmten Maßnahmen in den Griff zu bekommen, und die irregulären Einreisen in die Europäische Union im Jahr 2017 um 63 Prozent zurückgegangen sind, deuten der Trend für die kommenden Jahre und Faktoren wie der Klimawandel, die Sicherheitslage und die Bevölkerungsentwicklung in der EU und ihren Nachbarländern, darauf hin, dass die Migration auf Jahrzehnte hinaus eine Herausforderung bleiben wird.
Die Kommission empfiehlt den EU-Führungsspitzen heute, die laufenden Arbeiten zu beschleunigen und für rasche Fortschritte bei der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems zu sorgen, Partnerschaften mit Drittländern auszubauen, weiterhin legale Wege nach Europa zu schaffen und eine angemessene Finanzierung künftiger Maßnahmen zu sichern. Nur ein umfassendes Konzept kann diesen Aufgaben gerecht werden. Die Konzentration allein auf die interne Dimension und auf eine Unterstützung der Mitgliedstaaten reicht nicht aus. Aber auch eine ausschließlich nach außen gerichtete Migrationspolitik würde das Migrationsproblem für Europa nicht lösen.
Solidarität und Verantwortung bei Asyl und Grenzen
Da die Gespräche zu den Kommissionsvorschlägen zur Überarbeitung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems nur sehr langsam vorangekommen sind, ist es wichtig, dass der Europäische Rat neue Bewegung in die festgefahrenen Gespräche über ein wirksameres und ausgewogeneres Konzept für ein Gleichgewicht zwischen Verantwortung und Solidarität bringt.
Unter Berücksichtigung der verschiedenen Standpunkte zur Reform der Dublin-Verordnung könnte eine Lösung darin bestehen, ein Konzept zu beschließen, dem zufolge die verpflichtende Umverteilung in schweren Krisensituationen zum Tragen käme, während in weniger problematischen Situationen eine Umverteilung aufgrund freiwilliger Verpflichtungen der Mitgliedstaaten erfolgen würde. Die Kommission empfiehlt dem Rat, ihre Vorschläge als Ganzes zu betrachten und anzustreben, eine Überarbeitung der Dublin-Verordnung im Rahmen einer umfassenderen Einigung über die vorgeschlagene Reform bis Juni 2018 zu billigen.
Während die Gespräche zu Kernfragen der Solidarität und Verantwortung fortgeführt werden, können einige Vorschläge des Pakets, z. B. die Vorschläge für die Europäische Asylagentur und für Eurodac, bis März 2018 angenommen werden, damit die operativen Grundlagen für die Reform des Asylsystems gelegt werden können.
Um den Mitgliedstaaten bei der Sicherung der Außengrenzen sofortige Hilfe zu bieten, muss die EU die neue Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache vollständig einsatzfähig machen. Damit wird auch der Aufbau eines wirksamen Außengrenzmanagements vollendet. Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass bis März 2018 die Ausrüstungen und personellen Ressourcen für den Soforteinsatzpool der Agentur in vollem Umfang bereitstehen und einsatzbereit sind.
Bessere Zusammenarbeit und Unterstützung von Drittländern
Die externe Dimension der Migrationspolitik muss konsolidiert werden, um zu gewährleisten, dass die Erklärung EU-Türkei vollständig umgesetzt und die Zusammenarbeit mit Partnerdrittländern und UN-Agenturen intensiviert werden. Die EU muss jetzt zusätzliche Mittel für die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei mobilisieren, die strategische Partnerschaft mit der Afrikanischen Union und ihren Mitgliedsländern stärken, die ersten Projekte der Europäischen Investitionsoffensive umsetzen und die Nordafrika-Komponente des EU-Treuhandfonds aufstocken.
Um das Geschäftsmodell von Schleusern zu durchbrechen und irreguläre Migration zu verhindern, muss die EU Alternativen zu den gefährlichen Reisen bieten und jenen Personen, die wirklich Schutz benötigen, sichere und legale Wege in die EU eröffnen. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, dass die Mitgliedstaaten bis Mai 2019 weitere 50 000 schutzbedürftige Migranten neuansiedeln (Resettlement).
Zudem müssen die Mitgliedstaaten rasch wirksame Ergebnisse bei der Rückkehr/Rückführung und Rückübernahme all jener erreichen, die nicht das Recht haben, sich in der EU aufzuhalten. Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass die Kapazitäten der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache im Bereich der Rückkehr/Rückführung bis Mai 2018 voll einsatzbereit sind und die Zahl der Migranten, deren Rückkehr/Rückführung sie in Zusammenarbeit mit der Agentur organisieren, bis Juni 2018 um mindestens 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr erhöht wird.
Die Mitgliedstaaten sollten die Internationalen Organisation für Migration über die am 29. November 2017 eingerichtete gemeinsame Task Force der Europäischen Union, der Afrikanischen Union und der Vereinigten Nationen unterstützen, um die Rückkehr/Rückführung aus Libyen zu beschleunigen. In diesem Zusammenhang unterstützt die Kommission zudem die Finanzierung der unterstützten freiwilligen Rückkehr von weiteren 15 000 Personen bis Februar 2018.
Mehr Mittel und flexiblere Finanzierung der Migrationssteuerung
Die Steuerung der Migration ist eine große Herausforderung, für die es finanzielle Mittel bereitzustellen gilt. Seit 2015 hat die EU ihre Mittel aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und für die EU-Agenturen um fast 75 Prozent erhöht. Im Hinblick auf das weitere Vorgehen sollten die EU-Führungsspitzen erörtern, wie die Finanzierung der externen Dimension der Migration gewährleistet werden kann und dafür sorgen, dass Ressourcen rasch mobilisiert werden, damit die Ursachen der Migration bekämpft und der Schutz von Flüchtlingen und Migranten gewährleistet werden kann. Der nächste mehrjährige Finanzrahmen muss den Erkenntnissen aus diesen drei Jahren Rechnung tragen und flexible Instrumente vorsehen, mit denen künftigen Herausforderungen in der Migrationspolitik begegnet werden kann.
Bei seinem Amtsantritt übertrug Kommissionspräsident Juncker einem Kommissionsmitglied, Dimitris Avramopoulos, die Verantwortung für den Bereich Migration und beauftragte ihn, unter Federführung des Ersten Vizepräsidenten Frans Timmermans eine neue Migrationspolitik auszuarbeiten, die zu den zehn Prioritäten der Politischen Leitlinien gehört.
Am 13. Mai 2015 schlug die Kommission eine umfassende Europäische Migrationsagenda vor, um die dringendsten Herausforderungen der Flüchtlingskrise 2015 zu bewältigen und die EU mit Instrumenten für eine bessere mittel- und langfristige Steuerung der Flüchtlingsströme auszustatten.
Am 7. Juni 2016 gaben die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin den Startschuss für die Migrationspartnerschaft, um die Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern, insbesondere in Afrika, zu intensivieren und so die Migration gemeinsam besser zu steuern.
Weitere Informationen
Pressemitteilung: Zukunftsfähige Migrationssteuerung: Europäische Kommission legt Fahrplan vor
Pressekonferenz mit dem Ersten Vizepräsidenten Fans Timmermans
Factsheet 1: Migration: Ein Fahrplan
Factsheet 2: Migration und Grenzen - Aktueller Stand der wichtigsten Vorschläge
Factsheet 3: Überarbeitung der EU-Asylvorschriften
Factsheet 4: Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache
Factsheet 5: EU-Haushaltsmittel für die Flüchtlingskrise und eine bessere Migrationssteuerung
Factsheet 6: Migration: Solidarität in der EU
Factsheet 7: Neuansiedlung und legale Migration
Factsheet 8: Zusammenarbeit mit Partnerländern
Factsheet 9: Die wichtige Partnerschaft der EU mit Afrika
Factsheet 10: Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika
Factsheet 11: EU-Maßnahmen in Libyen im Bereich Migration
Factsheet 12: Erklärung EU-Türkei
Migration und Flucht – was tut die EU?
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 7. Dezember 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland