Die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF), Herzstück des EU-Wiederaufbaufonds NextGenerationEU, nimmt an Fahrt auf und treibt Reformen und Investitionen in den EU-Staaten voran. Das zeigt der dritte ARF-Jahresbericht. Bislang wurden über 267 Milliarden Euro, also mehr als 40 Prozent der verfügbaren Mittel, an die EU-Staaten ausgezahlt, bis Ende dieses Jahres sollten es mehr als 300 Milliarden Euro sein. Im Rahmen der Fazilität wurden bisher Investitionen in Höhe von mehr als 82 Milliarden Euro zur direkten Unterstützung von Unternehmen mobilisiert. Es laufen über 900 Reformen, um bürokratische Hürden abzubauen und Geschäftsprozesse zu beschleunigen und so die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu steigern.
Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident der EU-Kommission, sagte: „Die Reformen und Investitionen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität sind essenziell für die Steigerung unserer Wettbewerbsfähigkeit und die Umsetzung unserer Ziele in den Bereichen digitaler und grüner Wandel, Energieversorgungssicherheit und Verteidigung, und helfen gleichzeitig, die sozialen Folgen der jüngsten Krisen abzufedern. Die Unterstützung kommt Millionen Europäerinnen und Europäern sowie Unternehmen direkt zugute: Sie profitieren von den Investitionen in Ausbildung, schnellerer Planung und beschleunigten Genehmigungsverfahren oder der Förderung innovativer Projekte und Wirtschaftszweige. Damit die Umsetzung weiterhin schnell voranschreitet, müssen die Mitgliedstaaten auch in Zukunft ein hohes Maß an Engagement zeigen.“
Mit ARF-Unterstützung wurden 34 Millionen Megawattstunden an Energieverbrauch eingespart, mehr als 11,8 Millionen Menschen haben an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen und 9,8 Millionen Menschen haben von Schutzmaßnahmen gegen klimabedingte Katastrophen profitiert.
Einfachere Umsetzung für die Mitgliedstaaten
Diese Fortschritte sind das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten, allen Interessenträgern sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat.
Da die ARF zeitlich beschränkt ist, sollten alle Anstrengungen auf die vollständige und fristgerechte Umsetzung der Pläne bis 2026 gerichtet bleiben. Die Mitgliedstaaten müssen die zügige und vollständige Umsetzung ihrer Aufbau- und Resilienzpläne weiter vorantreiben. Die Kommission leistet dabei aktive Unterstützung.
So hat die Kommission 2024 weitere Schritte unternommen, um die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der ARF zu unterstützen. Im Juli dieses Jahres hat die Kommission in aktualisierten Leitlinien für die Mitgliedstaaten vereinfachte Verfahren, insbesondere für die Überarbeitung der Pläne, eingeführt, die auch bei Engpässen bei der Umsetzung von Bedeutung sein werden. Auch die Berichtspflichten der Mitgliedstaaten wurden gestrafft. Außerdem wurde Klarheit in Bezug auf die Bedingungen geschafft, unter denen ARF-Mittel mit anderen Unionsmitteln zur Förderung von Synergien kombiniert werden können.
Mehr Transparenz
Die Kommission ist bei der Umsetzung der ARF auch über die rechtlichen Anforderungen hinaus um Klarheit und Transparenz bemüht.
So werden in dem heute angenommenen Bericht die Angaben der Mitgliedstaaten zu den 100 größten Endempfängern von Mitteln im Rahmen des ARF ausführlich analysiert. Darüber hinaus schafft die Kommission auch mehr Transparenz bezüglich der Auslegung und Leitlinien zu den zentralen Konzepten der ARF-Verordnung.
Solider Schutz der finanziellen Interessen der Union
Die finanziellen Interessen der Union zu schützen, ist eine Kernpriorität der Europäischen Kommission, die dabei die Empfehlungen des Europäischen Parlaments, des Rates und des Europäischen Rechnungshofs berücksichtigt. Im Zeitraum September 2023 bis August 2024 hat die Kommission 17 risikobasierte Ex-post-Prüfungen von Etappenzielen und Zielwerten durchgeführt, um festzustellen, ob diese in zufriedenstellender Weise erfüllt wurden. Ferner wurden vier nationale Kontrollsysteme geprüft. Bis Ende 2023 hatte die Kommission jeden Mitgliedstaat mindestens einmal geprüft.
Hintergrund
Der dritte Jahresbericht der Kommission wird in den laufenden Dialog zwischen den Unionsorganen und mit Interessenträgern über die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität einfließen.
Der Bericht stützt sich auf die angenommenen Aufbau- und Resilienzpläne, wie sie von der Kommission bewertet wurden, die Angaben der Mitgliedstaaten, die diese im Rahmen ihrer halbjährlichen Berichtspflichten bis April 2024 übermittelt haben, und auf die Entwicklungen bei der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität bis zum 31. August 2024.
Die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzpläne kann über das Aufbau- und Resilienzscoreboard, ein im Dezember 2021 von der Kommission eingerichtetes Online-Portal, verfolgt werden.
Weitere Informationen
Dritter Jahresbericht über die Durchführung der Aufbau- und Resilienzfazilität
Aufbau- und Resilienzfazilität
Aufbau- und Resilienzscoreboard
Fragen und Antworten: Aufbau- und Resilienzfazilität
Informationen zum deutschen Aufbauplan
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 10. Oktober 2024
- Autor
- Vertretung in Deutschland