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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 27. Februar 2017
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Ministerrat beschließt Visaliberalisierung für Georgien

Der Ministerrat hat heute (Montag) die Visaliberalisierung für Georgien beschlossen, wie von der Kommission vorgeschlagen. Außerdem einigte sich der Rat auf einen gestärkten Aussetzungsmechanismus, mit dem bei Bedarf die Visafreiheit für Drittstaaten...

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(27.02.2017) - EU-Kommissar Avramopoulos erklärte bei einem Besuch in der georgischen Hauptstadt Tiflis: „Ich freue mich sehr über die heutige Billigung des Kommissionsvorschlags zur Gewährung der Visaliberalisierung für Georgien durch den Rat. Heute ist ein historischer Tag für Georgien und seine Bürger, die bald visumsfrei in das Schengen-Gebiet für kurzfristige Aufenthalte bis zu 90 Tage einreisen können. Die heutige Entscheidung erkennt die enormen Anstrengungen der georgischen Behörden und Menschen an, weitreichende und schwierige Reformen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und des Justizwesens durchzuführen.“

Avramopoulos erklärte weiter: „Ich begrüßte die Annahme der Stärkung des Aussetzungsmechanismus durch den Rat. Der überarbeitete Mechanismus wird die Effektivität der europäischen Visaliberalisierungspolitik signifikant stärken, indem wir schnell auf eine Situation reagieren können, die zu einem Anstieg der irregulären Migration führen könnte.“

Der Vorschlag für die Visaliberalisierung für Georgien wurde von der Kommission am 9. März 2016 veröffentlicht. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das Land alle Voraussetzungen für die Befreiung von der Visumpflicht erfüllt hatte.

Im Mai 2016 hatte die Kommission außerdem vorgeschlagen, den Aussetzungsmechanismus zu stärken. Dies soll es Mitgliedstaaten erleichtern, Umstände zu melden, die zu einer möglichen Aussetzung der Visaliberalisierung führen.

Vollständiges Statement von Kommissar Avramopoulos

Fragen und Antworten zum Aussetzungsmechanismus

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

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Datum der Veröffentlichung
27. Februar 2017
Autor
Vertretung in Deutschland