
(06.06.2016) - Die Europäische Kommission hatte in ihrem heute diskutierten Vorschlag sowohl die Wünsche mehrerer Regierungen und des Europäischen Parlamentes aufgenommen. Neben der vorläufigen Verlängerung Zulassung von Glyphosat hatte sie sie den EU-Staaten empfohlen, gefährliche Beistoffe (POE-Tallowamine) zu verbieten und den Einsatz von Glyphosat in öffentlichen Parks und Spielplätzen sowie vor der Ernte zu minimieren. Eine Entscheidung über solche Einschränkungen liegt letztlich bei den Mitgliedstaaten selbst.
Trotz einer Mehrheit der Mitgliedstaaten für den Kommissionsvorschlag gab es dafür keine qualifizierte Mehrheit. Die ist dann erreicht, wenn mindestens 55 Prozent der Mitgliedstaaten, die zusammen mindestens 65 Prozent der europäischen Bevölkerung repräsentieren, gemeinsam abstimmen.
Weitere Informationen:
Fragen und Antworten zu einer möglichen Neuzulassung von Glyphosat
Pressekontakt: claudia [dot] guskeec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 6. Juni 2016
- Autor
- Vertretung in Deutschland