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Vertretung in Deutschland
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  • 10. Februar 2016
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Mythos: Brüssel hat zu viel Machtfülle

Fakt: Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Vorurteil als unbegründet zurückgewiesen, indem es die die Souveränität Deutschlands durch den Vertrag von Lissabon im Kern nicht beeinträchtigt sieht.

Stattdessen hat der Reformvertrag den nationalen Parlamenten mehr Mitspracherechte gegeben, indem sie nun direkt über Gesetzesvorhaben informiert werden, bevor diese auf EU-Ebene beschlossen werden. Dadurch hat sich der Informationsfluss verbessert und die Gesetzgebung in der EU ist transparenter geworden. Außerdem können die nationalen Parlamente europäische Rechtsvorhaben blockieren, wenn diese ihrer Auffassung nach gegen das so genannte Subsidiaritätsprinzip verstoßen – dieses sieht europäische Gesetze nämlich nur dann vor, wenn die betroffenen Fragen nicht bereits auf regionaler oder nationaler Ebene besser geklärt werden können.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
10. Februar 2016
Autor
Vertretung in Deutschland