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Vertretung in Deutschland
  • Infoblatt
  • 9. Mai 2019
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 2 Min

Mythos: „Brüssel ist ein Verwaltungsmoloch“

An den Stammtischen wird gerne auf „die Eurokraten“ geschimpft, die angeblich in Brüssel in Saus und Braus leben. Der Mythos vom aufgeblähten Beamtenapparat lebt fort. Von Beamten, die nichts Besseres zu tun haben, als sich neue Verordnungen...

Verglichen mit dem öffentlichen Dienst in Deutschland nimmt sich die europäische Verwaltung bescheiden aus. In den europäischen Institutionen arbeiten rund 55.000 Menschen, davon etwa 32.000 für die EU-Kommission. Dazu gehören auch zahlreiche Übersetzer und Dolmetscher. Das ist gar nicht so viel, wenn man bedenkt, dass das EU-Personal Dienstleistungen für hunderte Millionen Menschen arbeitet.

Damit kommt ungefähr ein EU-Beamter oder -Angestellter auf 10.000 Einwohner. Zum Vergleich: Die Stadt Köln hat zum Beispiel ein Stammpersonal von 18.300 Mitarbeitern. Bei einer Einwohnerzahl von etwa einer Million Menschen ergibt das in Köln ein Verhältnis von einem Beamten oder Angestellten für 55 Einwohner. In Paris beträgt diese Relation 1:45.

Dieser Vergleich kann die Zahlen etwas ins Verhältnis setzen – aber ist natürlich ist er etwas schief, weil Bund, Länder und Kommunen ganz andere Aufgaben haben als die EU. Die Kommunen müssen Erzieher, Lehrer und Feuerwehrleute bezahlen. Umgekehrt übernimmt die EU Aufgaben, die die Mitgliedstaaten nicht mehr selbst erledigen müssen: Die europäischen Kartellwächter setzen das Wettbewerbsrecht durch und die Handelsexperten unterstützen die Verhandlungen der Kommission mit Drittstaaten.

Auch das Vorurteil, dass Brüsseler Beamte in Saus und Braus leben, lässt sich nicht halten. Das Grundgehalt der Kommissionsbeamten startet bei rund 2.500 Euro monatlich für neu eingestellte Beamte plus Zulagen. Nur wenige Spitzenbeamte kommen auf das höchste Gehalt von rund 16.200 Euro monatlich. Die Gehälter der EU-Beamten entwickeln sich dabei genauso wie die ihrer nationalen Kollegen aus einer bestimmten Ländergruppe. Die Gehälter der EU-Beamten und Vertragsbediensteten unterliegt einer Gemeinschaftssteuer, die direkt in den EU-Haushalt fließt. Diese Steuer wird progressiv mit einem Satz von 8 bis 45 Prozent des anrechenbaren Anteils des Gehalts erhoben. Von 2014 bis 2023 wird eine zusätzliche „Solidaritätsabgabe“ von 6 bis 7 Prozent einbehalten. Anders als etwa deutsche Beamte zahlen EU-Beamte auch Rentenversicherungsbeiträge (10 Prozent des Grundgehalts). Ein 13. Monatsgehalt (Weihnachtsgeld) wie im deutschen öffentlichen Dienst gibt es nicht.

Keine Frage: EU-Beamte verdienen gut, aber ihr Einkommen ist gut vergleichbar mit dem deutscher EU-Beamter im Ausland. Wegen steigender Rentenbeiträge und der Einführung der Solidaritätsabgabe haben die EU-Beamten unterm Strich in den vergangenen Jahren übrigens stärker an Kaufkraft verloren als viele ihrer nationalen Kollegen. Bis 2020 werden durch Sparmaßnahmen einschließlich Kürzungen bei Personal und Gehältern 10,7 Milliarden Euro eingespart.

Und auch die vielfach kritisierte „Regulierungswut“ ist ein konstanter Vorwurf. Eine bessere Rechtssetzung und ein stetes „Ausmustern“ überholter Vorschriften ist Arbeitsmaxime der EU-Kommission. Die Juncker-Kommission hat seit ihrem Amtsantritt im Jahr 2014 rund 100 Gesetzesvorschläge zurückgezogen und deutlich weniger Initiativen lanciert als in den fünf Jahren davor; außerdem wurden alle bestehenden Rechtsvorschriften einer gründlichen Überprüfung unterzogen.

 

  • 2. SEPTEMBER 2021
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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
9. Mai 2019
Autor
Vertretung in Deutschland