Anderslautende Medienberichte sind schlichtweg falsch. Sämtliche Vorlagen, die während der wöchentlichen Sitzungen der EU-Kommissare besprochen werden, müssen in diesen drei Sprachen verfasst sein. Insgesamt verfügt die EU nach der jüngsten Erweiterung zwar über nunmehr 24 Amtssprachen. Allerdings werden in erster Linie die Rechtsakte der EU in sämtliche Amtssprachen übersetzt. In jedem Fall gilt: Jeder EU-Bürger hat das Recht, sich in der Amtssprache seiner Wahl an die EU-Institutionen zu wenden und eine Antwort in derselben Sprache zu erhalten.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 10. Februar 2016
- Autor
- Vertretung in Deutschland