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Vertretung in Deutschland
Zusatzinformation10. Februar 2016Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Mythos: Deutsch als Amtssprache wird abgeschafft

Fakt: Deutsch ist neben Englisch und Französisch eine der drei so genannten Verfahrenssprachen der EU – und wird es auch weiterhin bleiben.

Anderslautende Medienberichte sind schlichtweg falsch. Sämtliche Vorlagen, die während der wöchentlichen Sitzungen der EU-Kommissare besprochen werden, müssen in diesen drei Sprachen verfasst sein. Insgesamt verfügt die EU nach der jüngsten Erweiterung zwar über nunmehr 24 Amtssprachen. Allerdings werden in erster Linie die Rechtsakte der EU in sämtliche Amtssprachen übersetzt. In jedem Fall gilt: Jeder EU-Bürger hat das Recht, sich in der Amtssprache seiner Wahl an die EU-Institutionen zu wenden und eine Antwort in derselben Sprache zu erhalten.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
10. Februar 2016
Autor
Vertretung in Deutschland