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Vertretung in Deutschland
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  • 24. April 2019
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 2 Min

Mythos: „Die EU-Asylreformen sind alle gescheitert“

Das europäische Recht auf Asyl fußt auf der Genfer Flüchtlingskonvention, auf die sich die Unterzeichnerstaaten – darunter auch Deutschland - im Jahr 1951 nach den Grausamkeiten des Zweiten Weltkrieges einigten. Demnach bekommt ein Mensch Asyl, wenn...

09/05/2019

Die europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik muss laut EU-Vertrag mit der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 im Einklang stehen. Das völkerrechtliche Abkommen definiert, wer als Flüchtling anzusehen ist und welche verbürgten Rechte Flüchtlinge genießen, etwa dass sie Zugang zu medizinischer Versorgung, Bildung und Sozialleistungen haben müssen. Es ist die wichtigste Grundlage des internationalen Flüchtlingsrechts - und zwar auch heute noch. Wenn die EU Asyl gewährt, dann ist dies eine Verpflichtung im Rahmen der Genfer Konvention - und gehört zur DNA der Europäischen Union.

Die EU hat dabei nach und nach die rechtlichen Grundlagen des Asylrechts vereinheitlicht. So gelten in allen Ländern Mindeststandards für die Aufnahme und Versorgung von Asylbewerbern, auch die Asylverfahren müssen nach den gleichen Regeln ablaufen. Die Dublin-Verordnung legt seit 1997 fest, dass ein Asylsuchender in dem Mitgliedstaat, den er zuerst betreten hat, seinen Asylantrag stellen muss.

Es hat sich gezeigt, dass die bestehenden europäischen Asylregeln Schwachstellen haben. Diesen tritt die EU-Kommission mit einer Reform des gemeinsamen Systems entgegen. Damit sollen Anreize für Sekundärmigration beseitigt, der Missbrauch des Systems verhindert, die Rechte von Schutzsuchenden gewahrt und Solidarität für stark belastete Mitgliedstaaten gewährleistet werden.

Derzeit hat ein und derselbe Asylbewerber eine 75prozentige Chance, Asyl in einem Land der Europäischen Union zu erhalten, mit denselben Gründen aber weniger als ein Prozent in einem anderen Mitgliedsland der EU. Es ist offensichtlich, wohin Asylsuchende zuerst gehen, um Asyl zu beantragen. Allerdings ist das sicherlich kein tragbares Kriterium für die Aufteilung von Verantwortung zwischen den EU-Mitgliedstaaten.

Weitere Reformvorschläge beinhalten gestraffte Asylverfahren, gemeinsame Normen zum Schutz der Rechte von Schutzbedürftigen und die weitere Angleichung der Aufnahmebedingungen in der EU. Fünf der insgesamt sieben Vorschläge (Anerkennungsverordnung, Richtlinie über die AufnahmebedingungenVerordnung über die Europäische Asylagentur, Eurodac-Verordnung, Verordnung über den Neuansiedlungsrahmen der Union) sind weitgehend ausverhandelt. Bei der Reform der Asylverfahrensverordnung und der Dublin-Verordnung braucht es noch eine Einigung zwischen den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament. Die Kommission bleibt entschlossen, auf einen Kompromiss hinzuarbeiten.

UNHCR zur Genfer Flüchtlingskonvention

Migrationssteuerung: Kommission will festgefahrene Asylreform voranbringen

Website „Europäische Migrationsagenda“

Website „Migration und Flucht – was tut die EU?“

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mythos_asyl.pdf

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
24. April 2019
Autor
Vertretung in Deutschland