Unter die EU-Richtlinie für Messgeräte aus dem Jahr 2004 (2004/22/EG) fallen nur neu hergestellte Trinkgläser, und zwar unter der Voraussetzung, dass das Getränk zum sofortigen Verzehr verkauft wird. Das heißt, Biergläser, die in Gaststätten benutzt werden, fallen in den Anwendungsbereich der Richtlinie.
Die Richtlinie ist nicht darauf ausgelegt, auf Steinkrüge für Bier Anwendung zu finden, da sich diese selbst bei Anbringung eines Eichstrichs aufgrund des nicht durchsichtigen Materials nicht als Messgeräte für den Ausschank von schäumendem Bier eignen.
Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zudem keineswegs, den Gebrauch von Biergläsern anstelle von Steinkrügen in Gaststätten vorzuschreiben. Es bleibt somit den Mitgliedstaaten überlassen, eine solche Regelung einzuführen oder eben nicht.
In Deutschland gelten seit 2015 das Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die neue Mess- und Eichverordnung (MessEV).
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 31. März 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland