Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Infoblatt9. Mai 2019Vertretung in Deutschland

Mythos: „Die Osterweiterung kam zu früh – die EU ist zu groß geworden“

Die Europäische Union gilt manchen als überdehnt. Fakt ist: Mit der Osterweiterung nutzten die Europäer die historische Chance, die Spaltung ihres Kontinents zu überwinden. Die laufenden Erweiterungsverhandlungen sind eine strategische Investition in

Im Lauf der Jahrzehnte ist die Europäische Union zu einem Staatenbund geworden, der den europäischen Kontinent vom Atlantik bis zum Schwarzen Meer eint. Die sechs Gründerstaaten der heutigen EU waren 1957 Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Andere westeuropäische Länder traten ab 1973 bei. Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs sind 2004 und 2007 ehemals kommunistische Länder Mittel- und Osteuropas dazugekommen. 2013 trat Kroatien der EU bei.

Die Erweiterung hat wesentlich dazu beigetragen, in Ländern, die sich von einer Diktatur befreit haben, demokratische Kräfte und Institutionen zu festigen. Den alten und neuen Mitgliedstaaten hat die Erweiterung auch wirtschaftliche Vorteile und soziale Sicherheit gebracht. Deutsche Unternehmen, die sich in Mittelosteuropa und im Baltikum ansiedeln, schaffen Jobs und grenzübergreifende Wertschöpfungsketten. Umgekehrt profitieren Wirtschaft und Verbraucher hierzulande von der Öffnung der Märkte für Arbeitnehmer, Produkte und Dienstleistungen aus anderen EU-Staaten. Vor allem aber kommen die Menschen sich näher. Vereint in einer Werte- und Rechtsgemeinschaft können sich die Europäer in der Welt von morgen besser behaupten als jedes Land für sich allein.

Ein EU-Beitritt wird jahrelang vorbereitet

Die Osterweiterung am 1. Mai 2004 war eine einmalige historische Chance. Die Aufnahme von Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn neben Malta und Zypern als Vollmitglieder war ein wichtiger Schritt zur Überwindung der durch den 2. Weltkrieg verursachten Teilung Europas.

Bis zur EU-Mitgliedschaft war es ein langer und schwieriger Weg. Viele Länder gaben ihre Beitrittsanträge schon Anfang der 1990er Jahre ab, mussten sich jedoch erst umwälzenden Reformen unterziehen. Denn ein Land kann erst Mitglied werden, wenn es alle Beitrittskriterien erfüllt: Es muss stabile Institutionen haben, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte gewährleisten. Es muss über eine funktionierende Marktwirtschaft verfügen und in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck in der EU standzuhalten. Ein Beitrittskandidat muss alle geltenden Rechtsvorschriften und Verfahren der EU akzeptieren.

Die EU-Mitgliedstaaten entscheiden einstimmig, ob Verhandlungen mit einzelnen Kandidatenländern eröffnet und abgeschlossen werden. Die Themen reichen von Landwirtschaft und Bildung über Verteidigungspolitik bis hin zu Justiz und Grundrechten. Über jedes Kapitel wird einzeln verhandelt. Die Kommission prüft dabei genau, ob und welche Fortschritte bei den Reformen erkennbar sind und berichtet dies an die Mitgliedstaaten.

Weil Bulgarien und Rumänien bei ihrem Beitritt 2007 noch Probleme bei der Justizreform, dem Kampf gegen Korruption und gegen das organisierte Verbrechen hatten, stehen beide Länder auch mehr als zehn Jahre nach dem Beitritt noch unter Aufsicht der EU-Kommission. Um ähnliche Probleme zu vermeiden, hat die EU bei den Beitrittsverhandlungen mit Kroatien 2013 darauf bestanden, dass Zusagen im Justizbereich sofort umgesetzt wurden.

Verstöße gegen EU-Recht und die Rechtsstaatlichkeit

EU-Länder, die bei der Umsetzung der EU-Regeln Defizite haben oder das gemeinsame Recht verletzen, werden einem Vertragsverletzungsverfahren unterzogen. So hat 2012 die EU-Kommission Ungarn wegen der Staatsreform verklagt, da die Unabhängigkeit der Notenbank und der Justiz gefährdet war. Seit 2015 geht die EU-Kommission erneut gegen die Regierung in Budapest vor, weil das Land mit seinem verschärften Asylrecht und dem Vorgehen gegen Nichtregierungsorganisationen EU-Recht bricht. Die Kommission kann jedes Mitgliedsland vor den Europäischen Gerichtshof bringen, wenn gemeinsam vereinbarte europäische Regeln nicht eingehalten werden. Dabei richtet sich die Kommission an die Regierung, nicht gegen eine Nation oder ein Volk.

Besonders ernst wird es, wenn der Rechtsstaat in Gefahr gerät. Eine Rechtsgemeinschaft wie die EU gründet darauf, dass alle das gemeinsame Recht achten. Die Rechtsstaatlichkeit ist in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union verankert. Infolge der Justizreformen in Polen steht die Justiz unter der politischen Kontrolle der regierenden Mehrheit. Da der Dialog mit der Regierung keine Fortschritte brachte, setzte die Kommission 2017 erstmals das Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrages in Gang. In letzter Konsequenz ist es möglich, dem Staat das Stimmrecht zu entziehen. Kommission und Mitgliedstaaten versuchen aber, das Problem im Dialog mit der polnischen Regierung zu lösen.

Strategische Bedeutung der Westbalkan-Staaten

Der westliche Balkan ist Teil Europas. Wir blicken auf eine gemeinsame Geschichte zurück, sind geografisch miteinander verbunden, haben ein gemeinsames Kulturerbe und stehen vor denselben Chancen und Herausforderungen – heute und in der Zukunft. Für uns alle bedeutet es, die Annäherung des westlichen Balkans an die Europäische Union unumkehrbar zu machen und die Einheit des Kontinents wiederherzustellen.

Eine glaubwürdige Beitrittsperspektive für Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nord-Mazedonien, Montenegro, Kosovo und Serbien bedeutet für die EU Stabilität in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft. Für die Bewerberländer bedeutet sie Sicherheit und wirtschaftliche Perspektiven. Wie schnell die westlichen Balkanländer dabei auf ihrem jeweiligen Weg in die EU vorankommen, hängt von der Aussöhnung und der rechtsstaatlichen Reformdynamik in diesen Ländern ab.

2005 nahm die EU Beitrittsverhandlungen mit der Türkei auf. Unter der Regierung von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan hat sich die Türkei jedoch immer weiter von den europäischen Werten entfernt. Daher ruhen derzeit die Beitrittsverhandlungen. Dennoch ist es wichtig, mit der türkischen Regierung im Gespräch zu bleiben.

Website der EU-Kommission zur Erweiterung

Strategie für den westlichen Balkan

Kommission eröffnet Debatte zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der EU

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
9. Mai 2019
Autor
Vertretung in Deutschland