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Vertretung in Deutschland
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  • 16. August 2016
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Mythos: EU verbietet gehäkelte Topflappen

Fakt: Die Mitgliedstaaten wollten, dass Ofenhandschuhe für den privaten Gebrauch genauso sicher sein sollten wie die für professionelle Anwender. Das haben die EU-Gesetzgeber (die Regierungen und das Europäische Parlament) auf Vorschlag der...

(16.08.2016) – Die Sicherheit der Bürger ist eine Priorität für die Verbraucherpolitik und Produktregulierung, ganz gleich ob auf nationaler oder europäischer Ebene. Eine Reihe von schlimmen und auch tödlichen Unfällen bei der Arbeit oder in der Freizeit aufgrund mangelhafter persönlicher Schutzausrüstung zeigt, dass im gemeinsamen europäischen Binnenmarkt verkaufte Produkte überall sicher sein sollten.

In einer Richtlinie von 1989 waren Backhandschuhe für den persönlichen Gebrauch von den Sicherheitsstandards ausgenommen. Diese Ausnahme hat die Kommission in ihrem Vorschlag für eine Reform der Regeln für die persönliche Schutzausrüstung gestrichen – auf Bitten der meisten Mitgliedstaaten. Beschlossen haben diese Verordnung 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen dann nicht irgendwelche EU-Bürokraten, sondern gewählte Politiker im Europäischen Parlament und im Ministerrat.

In der Praxis stellen die meisten Hersteller ihre Back- und Grillhandschuhe ohnehin nach den für den professionellen Gebrauch gültigen Standards her, machen also keinen Unterschied zwischen privatem und professionellem Gebrauch. An heißen Öfen oder Grills kann man sich böse die Finger verbrennen, egal ob als Koch in einem Restaurant oder zuhause in der Freizeit.

Die Sicherheitsnormen wurden auch mit den in der European Safety Federation organisierten Herstellern, Importeuren und Händlern von persönlicher Schutzausrüstung besprochen. Kein EU-Hersteller hat Einwände dagegen erhoben, dass auch Backhandschuhe für den privaten Gebrauch sicher sein sollten.

Wie bei vielen aktuellen Reformen der Regeln im europäischen Binnenmarkt wurde hier eine Richtlinie, die viel Spielraum für unterschiedliche Umsetzung durch die Mitgliedstaaten ließ, durch eine im gesamten Binnenmarkt unmittelbar geltende Verordnung ersetzt. Damit brauchen die Hersteller nur auf eine Verordnung achten – und nicht auf verschiedene nationale Umsetzungsgesetze. Das spart auch die Kosten der Umsetzung für die nationalen Verwaltungen, spart Bürokratie und schafft bestmögliche Rechtssicherheit für Wirtschaftsakteure.

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
16. August 2016
Autor
Vertretung in Deutschland