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  • 24. April 2019
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  • Lesedauer: 2 Min

Mythos: „Schengen heißt vor allem Reisefreiheit für Kriminelle“

Das Schengener Abkommen von 1985 brachte den Menschen freies Reisen ohne Grenzkontrollen – eine der größten Errungenschaften der europäischen Integration. International agierende Verbrecherbanden bekämpfen die EU und ihre Mitgliedstaaten heute mit...

09/05/2019

Das Schengen-Abkommen gilt bis heute als eine der größten Errungenschaften der EU. In Deutschland befürworten 92 Prozent der Menschen nach einer aktuellen Umfrage diese Freizügigkeit. Mit dem Wegfall der Kontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raums (derzeit in 22 von 28 Mitgliedstaaten) haben die EU-Mitgliedstaaten ein koordinierteres Vorgehen gegen grenzüberschreitende Kriminalität aufgebaut. Zwar liegt die Strafverfolgung auch 30 Jahre nach dem Wegfall der innereuropäischen Grenzkontrollen weiterhin in nationaler Kompetenz, dennoch unterstützt die EU die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität.

Ein grenzenloses Europa lässt sich nur dann aufrechterhalten, wenn die Außengrenzen wirksam geschützt werden. Die EU hat hier in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht. Es wurden systematische Kontrollen für alle Personen eingeführt, die die EU-Grenzen überqueren. Auch die IT-Systeme für den Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten in Echtzeit wurden verbessert. Heute sind mehr als 1600 Bedienstete der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache an den Außengrenzen der EU als Verstärkung des jeweiligen nationalen Grenzschutzes im Einsatz. Und die EU will die Agentur auf 10.000 EU-Grenzschutzbeamte aufstocken.

Auch die Polizei- und Justizzusammenarbeit innerhalb der EU wird stetig ausgebaut. Dafür stehen im EU-Haushalt bis 2020 über 1 Milliarde Euro bereit. Damit werden etwa gemeinsame Ermittlungsgruppen, Fortbildungen und neue Technologien in den EU-Ländern finanziert.

Gemeinsame Ermittlungsgruppen in Deutschland, Polen und Tschechien

Seit 2013 bekämpft zum Beispiel die Gemeinsame Ermittlungsgruppe der Staatsanwaltschaften und der Polizei aus Brandenburg und Polen grenzüberschreitend agierende Banden. In Grenzgebieten gibt es außerdem „Gemeinsame Zentren der Polizei- und Zollzusammenarbeit“, wo bayerische, sächsische und tschechische Polizei- und Zollmitarbeiter gemeinsame Einsätze koordinieren.

Basis dafür ist das Schengener Durchführungs-Übereinkommen, das 1990 verabschiedet wurde. Es regelt unter anderem eine einheitliche Visumspolitik, einheitliche Außenkontrollen und eine enge Zusammenarbeit von Polizei und Justiz. Im Vertrag von Prüm - auch „Schengen III“ genannt - kamen 2005 weitere Vorschriften hinzu. Dadurch können Polizei und Justiz die Fingerabdruck- und DNA-Datenbanken von EU-Mitgliedstaaten abfragen. Über die Fahndungsdatenbank Schengener Informationssystem (SIS) fahnden die Sicherheitsbehörden nach Kriminellen, Terroristen und gestohlenen Autos oder Pässen.

Das Europäische Polizeiamt (Europol) macht als Strafverfolgungsbehörde Europa sicherer, indem es die Behörden in den Mitgliedstaaten unterstützt.

Schengener Abkommen

Website der EU-Kommission zu Europol

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mythos_schengen.pdf

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
24. April 2019
Autor
Vertretung in Deutschland