Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Presseartikel11. April 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Nach Bürgerinitiative „Verbot von Glyphosat“: Wissenschaftliche Studien zur Lebensmittelsicherheit sollen transparenter werden

Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) einen Vorschlag für mehr Transparenz bei den wissenschaftlichen Studien im Bereich der Lebensmittelsicherheit vorgelegt und reagiert damit auf die Bedenken, die von den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen...

Der Erste Vizepräsident Frans Timmermans sagte dazu: „Heute reagieren wir auf die Sorgen der Bürger – wir erhöhen die Transparenz bei der Entscheidungsfindung, erleichtern den Zugang zu den einschlägigen Informationen und stellen sicher, dass eine vertrauenswürdige, wissenschaftlich fundierte Risikobewertung weiterhin das Fundament für die Entscheidungen in diesem sensiblen Bereich bildet.“

Der EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Vytenis Andriukaitis erklärte: „Die wissenschaftlich untermauerte Risikobewertung, die wir in der EU durchführen, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten, ist eine der strengsten weltweit. Indem wir die Bestimmungen über die Transparenz klarer machen und die Risikokommunikation im gesamten Verlauf wirksamer gestalten, machen wir die Risikobewertung jetzt noch robuster. Dank dieser Reform können die Bürgerinnen und Bürger dann unmittelbar die wissenschaftlichen Studien einsehen, mit denen ein Zulassungsantrag gestützt wird. Ich appelliere an die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament, den Vorschlag rasch anzunehmen, damit die Bürger noch vor der Europawahl im nächsten Jahr von den Ergebnissen profitieren können.“

Mit dem Vorschlag, der sich auch auf die von der Kommission durchgeführte Eignungsprüfung des allgemeinen Lebensmittelrechts stützt, das aus dem Jahr 2002 stammt und daher aktualisiert werden muss, soll Folgendes erreicht werden:

  • Bürgerinnen und Bürger können leichter auf die Informationen zugreifen, die der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu Genehmigungszwecken innerhalb der Lebensmittelkette übermittelt werden,
  • die Kommission wird zusätzliche Studien in Auftrag geben können und
  • die Wissenschaftler aus den Mitgliedstaaten werden stärker in die Genehmigungsverfahren eingebunden.

Mit ihrem Vorschlag legt die Kommission eine gezielte Überarbeitung der Verordnung über das allgemeine Lebensmittelrecht vor; außerdem hat sie darin acht sektorbezogene Rechtsakte dahin gehend überarbeitet, dass sie an die allgemeinen Bestimmungen angeglichen werden und die Transparenz in den Bereichen genetisch veränderte Organismen, Futtermittelzusatzstoffe, Raucharomen, Lebensmittelkontaktmaterialien, Lebensmittelzusatzstoffe, Lebensmittelenzyme und -aromen, Pflanzenschutzmittel und neuartige Lebensmittel erhöht wird.

Die Kernelemente des Vorschlags sind:

  • höhere Transparenz dadurch, dass die Bürger automatisch und unmittelbar auf alle sicherheitsrelevanten Informationen zugreifen können, die von der Industrie im Rahmen der Risikobewertung vorgelegt werden
  • Einrichtung eines europäischen Registers der in Auftrag gegebenen Studien, mit dem sichergestellt werden soll, dass Unternehmen, die eine Zulassung beantragen, alle einschlägigen Informationen übermitteln und keine für sie nachteiligen Studien zurückhalten
  • Möglichkeit für die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, auf Antrag der Kommission und mit Mitteln aus dem EU-Haushalt zusätzliche Studien anzufordern
  • verpflichtende Konsultation von Interessenträgern und Öffentlichkeit bei Studien, die die Industrie zur Stützung ihrer Produktzulassungsanträge vorlegt
  • stärkere Einbindung der Mitgliedstaaten in Verwaltungsstruktur und Wissenschaftliche Gremien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit
  • Stärkung der Risikokommunikation mit den Bürgern durch gemeinsame Maßnahmen zur Stärkung des Verbrauchervertrauens, indem das öffentliche Bewusstsein und das Verständnis gefördert werden bzw. die wissenschaftlichen Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit sowie die Grundlage der Risikomanagemententscheidungen besser erläutert werden

Nächste Schritte:

Der Legislativvorschlag wird nun dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten zur Annahme vorgelegt.

Ziel der Kommission ist es, dass der Vorschlag noch in der laufenden Legislaturperiode, d. h. bis Mitte 2019, verabschiedet wird, damit er schnell umgesetzt werden kann.

Weitere Informationen:

Die vollständige Pressemitteilung

Factsheet: Vorschlag der Kommission über Transparenz und Nachhaltigkeit des Risikobewertungsmodells der EU für die Lebensmittelkette

Mitteilung der Kommission in Reaktion auf die Europäische Bürgerinitiative „Verbot von Glyphosat“

Transparenz und Nachhaltigkeit des Risikobewertungsmodells der EU für die Lebensmittelkette

Pressekontakt: Laura [dot] BETHKEatext [dot] ec [dot] europa [dot] eu (Laura Bethke), Tel.: +49 (30) 2280-2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail ) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
11. April 2018
Autor
Vertretung in Deutschland