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Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 20. Dezember 2024
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Nach Gewalt gegen Demonstranten: EU-Kommission schlägt teilweise Aussetzung der Visafreiheit für Diplomaten aus Georgien vor

In Reaktion auf die Gewalt gegen Demonstrierende in Georgien hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einen Teil des Abkommens zwischen der EU und Georgien über Visaerleichterungen auszusetzen. Demnach würden georgische Diplomaten, Beamte und ihre Familienangehörigen, die im Besitz von Diplomaten- und Dienstpässen sind, ein Visum benötigen, um für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in die EU zu reisen. Es ist nun Sache des Rates, über den Kommissionsvorschlag zu entscheiden. Die Entscheidung hätte keine negativen Auswirkungen auf die persönlichen Kontakte, da georgische Staatsangehörige, die Inhaber eines gewöhnlichen Reisepasses sind, weiterhin von der Visumpflicht befreit sind, wenn sie für Kurzaufenthalte in die EU reisen.   

Einhaltung der Grundrechte Voraussetzung für Visaliberalisierung

Der Vorschlag der Kommission ist eine Reaktion auf das gewaltsame Vorgehen gegen friedliche Demonstrationen, Politikerinnen und Politiker und unabhängige Medien durch die georgischen Behörden. Dieses begann, nachdem die Behörden am 28. November angekündigt hatten, die Aufnahme von Verhandlungen mit der EU bis 2028 nicht weiter zu verfolgen. Darüber hinaus untergraben die jüngsten georgischen Rechtsvorschriften, darunter über „die Transparenz ausländischer Einflussnahme“ (angenommen im Mai 2024) und über „Familienwerte und den Schutz von Minderjährigen“ (angenommen im September 2024), die Grundrechte, die im Mittelpunkt der Werte der EU stehen. Die Einhaltung der Grundrechte, wie z. B. die wirksame Umsetzung von Antidiskriminierungsmaßnahmen, ist eine entscheidende Voraussetzung für die Gewährung einer Visaliberalisierung. 

Mitgliedstaaten entscheiden über teilweise Aussetzung des Visaerleichterungsabkommens

Es ist nun Sache des Rates, über den heutigen Vorschlag zur teilweisen Aussetzung des Visaerleichterungsabkommens zu entscheiden. Wenn der Rat den Vorschlag annimmt und er in Kraft tritt, müssen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Dies bedeutet, dass sie gemäß dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit die Visumpflicht für Inhaber von Diplomatenpässen, Dienstpässen/amtlichen Pässen und Sonderpässen, die von Georgien ausgestellt wurden, anwenden und diese Maßnahmen den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission mitteilen müssen. Visaerleichterungen wie kürzere Antragsfristen, niedrigere Visagebühren und die Anforderung, weniger Belege einzureichen, würden für georgische Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen ebenfalls nicht mehr gelten.

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Vollständige Pressemitteilung

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (0) 30 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
20. Dezember 2024
Autor
Vertretung in Deutschland