Der heutige Expertenbericht über die Taxonomie enthält Empfehlungen zur Gestaltung der „grünen Liste“ der EU, einschließlich einer Anleitung, wie Unternehmen und Finanzdienstleister sie nutzen können. Die Kommission wird diesen Bericht als Grundlage für die Entwicklung von Regeln verwenden, die künftig zur Klassifizierung von nachhaltigen Investitionen dienen sollen. Die Kommission wird bis Ende 2020 die „grüne Liste“ in Form von delegierten Rechtsakten verabschieden, wie in der von EU-Parlament und den Mitgliedstaaten bereits verabredeten Verordnung über die EU-Taxonomie festgelegt.
Darüber hinaus bietet der Bericht über den EU-Standard für grüne Anleihen weitere Hinweise für Unternehmen und Marktteilnehmer, wie die Empfehlungen der Technischen Expertengruppe vom Juni 2019 zu nutzen sind. Die Kommission wird eine bevorstehende öffentliche Konsultation zur nachhaltigen Finanzen nutzen, um eine mögliche Initiative für einen EU-Standard für grüne Anleihen zu prüfen.
Die Technische Expertengruppe wird bis Ende September 2020 weiterhin in beratender Funktion zusammenkommen und zu verschiedenen Themen der nachhaltigen Finanzierung beraten. Die Kommission wird am 12. März einen webbasierten Stakeholder-Dialog zu diesen Abschlussberichten organisieren.
Weitere Informationen:
Berichte der Technischen Expertengruppe
Pressekontakt: Reinhard Hönighaus, Tel.: +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 9 März 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland