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Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 14. September 2023
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Nachhaltige Finanzentscheidungen: Zwei Konsultationen gestartet

Das Bild stellt ein Piktogram da. Das Piktogram ist ein weißer Kreis auf einem blau-lila Hintergrund. Innerhalb des Kreises sind am unteren Rand graphisch Personen dargestellt und über ihnen einge Schilder mit Haken darin. Über den Schildern, am oberen Rand des Bildes befinden sich zwei kleinere Personen mit Sprechblasen.

Wie nachhaltig eine Anlage ist und welche Informationen Finanzintermediäre (wie z. B. Vermögensverwalter) den Anlegern vermitteln müssen, legt die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzwesen (SFDR) fest. Sie gilt seit März 2021, soll für mehr Transparenz auf dem Markt sorgen und Anlegern ermöglichen, fundierte Entscheidungen zu treffen. Werden diese Ziele erreicht? Für eine Bewertung hat die Europäische Kommission zwei Konsultationen gestartet.

Gezielte und öffentliche Konsultation eingeleitet

Die Europäische Kommission hat eine gezielte Konsultation und eine öffentliche Konsultation eingeleitet.

  • Die gezielte Konsultation wird Beiträge von öffentlichen Einrichtungen und Interessenvertretern einholen, die mit der SFDR und dem EU-Rahmen für nachhaltige Finanzen als Ganzes besser vertraut sind. Sie richtet sich an Finanzmarktteilnehmer, Anleger, Nichtregierungsorganisationen, öffentliche Behörden, nationale Regulierungsbehörden und andere, die direkt oder indirekt den Bestimmungen der SFDR unterliegen. Auch Meinungen von Personen, die über vertiefte Kenntnisse und/oder Erfahrungen auf dem Gebiet der Offenlegung nachhaltiger Finanzen verfügen, sind willkommen.
  • Die öffentliche Konsultation ist an ein breites Spektrum von Interessengruppen gerichtet. Stellungnahmen von Einzelpersonen und Organisationen (z. B. Interessengruppen, Mitgliedsverbände und Vertretungsgremien), die allgemeinere Kenntnisse der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzwesen (SFDR) haben, sind willkommen.

Hintergrund

Im Dezember 2022 kündigte Finanzkommissarin Mairead McGuinness eine umfassende Bewertung des Rahmens an, um mögliche Mängel zu untersuchen. Der Schwerpunkt liegt auf der Rechtssicherheit, der Nutzbarkeit der Verordnung sowie darauf, ob sie gegen Greenwashing hilft.

Die jetzt eingeleiteten Konsultationen laufen bis zum 15. Dezember 2023 und werden von einer Reihe von Workshops begleitet. Es beginnt mit einer Online-Veranstaltung am 10. Oktober mit Kommissarin McGuinness.

Weitere Informationen:

Die öffentliche Konsultation

Die gezielte Konsultation

Die Daily News vom 14.9.23

Die Website zur SFDR

Pressekontakt: renke [dot] deckarmatec [dot] europa [dot] eu (Renke Deckarm)

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
14. September 2023
Autor
Vertretung in Deutschland