Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Presseartikel20. August 2020Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Neue EU-Regeln für Lkw-Fahrer gelten ab heute

Heute (Donnerstag) treten neue EU-Vorschriften in Kraft, mit denen die Arbeitsbedingungen von Lkw-Fahrern verbessert, die Verkehrssicherheit erhöht und Wettbewerbsverzerrungen im Güterkraftverkehr beseitigt werden sollen. Die neuen Regeln zu den Lenk...

Die anderen Rechtsakte des sogenannten Mobilitätspakets I werden 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten anwendbar sein.

Während die Kommission die Möglichkeit der regelmäßigen Rückkehr der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer nach Hause begrüßt, hinterfragt die Kommission die neue Vorschrift, die auch die Rückkehr des Fahrzeugs in den Niederlassungsmitgliedstaat alle acht Wochen obligatorisch macht. Dazu kommen Beschränkungen, die für den kombinierten Verkehr (Kabotage-Beförderung) gelten. Die EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean hatte daher die Einigung von Parlament und Mitgliedstaaten auf die Reform des Transportsektors, die wesentliche soziale Verbesserungen enthält, begrüßt, bedauerte aber, dass das neue Regelwerk Elemente enthält, die möglicherweise nicht mit den Zielen des Europäischen Grünen Deals in Einklang stehen.

Diese Maßnahmen waren nicht Teil der am 31. Mai 2017 angenommenen Vorschläge der Kommission und damit nicht Gegenstand einer Folgenabschätzung.

Die EU-Kommission untersucht derzeit die möglichen Auswirkungen dieser beiden Aspekte auf das Klima, die Umwelt und das Funktionieren des Binnenmarktes. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sollen noch in diesem Jahr vorliegen. Die Kommission wird erforderlichenfalls von ihrem Recht Gebrauch machen, einen gezielten Gesetzesvorschlag vorzulegen, bevor die beiden Bestimmungen in Kraft treten.

Im Juli 2020 haben die Abgeordneten alle drei Rechtsakte, die die EU-Minister im April 2020 angenommen hatten, ohne Änderungen gebilligt. Die EU-Kommission hatte die Vorschläge 2017 vorgelegt.

Weitere Informationen:

EU-Gesetzgebung zu den Lenk- und Ruhezeiten, Mindestfahrtunterbrechungen sowie zu den Fahrtenschreibern

Pressemitteilung der EU-Kommission zur Annahme der neuen Gesetzgebung

Pressemitteilung des Europäischen Parlaments

Pressemitteilung des Rates

Vorschlag der EU-Kommission vom 31. Mai 2017

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280-2410

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail)) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
20. August 2020
Autor
Vertretung in Deutschland