In einer gemeinsamen Erklärung begrüßten der erste Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans und die EU-Kommissarinnen Marianne Thyssen und Vĕra Jourová die vorläufige Einigung auf die neue Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige: „Die heute von Europäischem Parlament, Rat und Europäischer Kommission erzielte vorläufige Einigung ist eine gute Nachricht für Familien in Europa. Bei der europäischen Säule sozialer Rechte geht es darum, das tägliche Leben der Europäerinnen und Europäer zu verbessern. Mit der heute erzielten vorläufigen Einigung nimmt diese Zielsetzung ganz konkrete Formen an, da Familien mit erwerbstätigen Eltern und pflegenden Angehörigen eine echte Wahlmöglichkeit erhalten, um Beruf und Privatleben miteinander zu vereinbaren. Dies ist ein riesiger Schritt hin zu einem sozialeren Europa und zeigt den wahren Geist der Säule auf. Aber es geht nicht nur um die Stärkung der Rechte der Einzelnen. Die neuen Vorschriften sind auch ein Modell für die Abstimmung sozialer und wirtschaftlicher Prioritäten. Die Unternehmen können so begabte Frauen und Männer anwerben und langfristig binden. Die europäische Wirtschaft wird von diesem Vorschlag profitieren, da dadurch das Beschäftigungsgefälle zwischen Männern und Frauen abgebaut wird. Frauen und Männern die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu erleichtern ist nicht nur fair, sondern auch vernünftig.“
Hintergrund
Um erwerbstätigen Eltern und pflegenden Angehörigen zu helfen, berufliche und familiäre Pflichten unter einen Hut zu bringen, schlug die Europäische Kommission im April 2017 die Initiative „Ein neuer Start“ vor. Diese Initiative ist ein wichtiges Ziel der europäischen Säule sozialer Rechte.
In der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben werden einige neue oder höhere Standards für Eltern-, Vaterschafts- und Pflegeurlaub festgelegt und das Recht eingeführt, flexible Arbeitsregelungen zu beantragen. Die Richtlinie berücksichtigt die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen und stellt sicher, dass diese nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt werden. Sie wird durch politische und finanzielle Maßnahmen ergänzt, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, das bestehende Kündigungsschutzrecht zu stärken, formale Betreuungs- und Pflegedienste aufzubauen und wirtschaftliche Negativanreize zu beseitigen, die Zweitverdiener davon abhalten, erwerbstätig zu sein.
Weitere Informationen:
Factsheet: Neubeginn zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und Pflegepersonen
Eurobarometer zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
Factsheet: Soziale Prioritäten der Kommission Juncker
Pressekontakt: katrin [dot] ABELEec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140 und gabriele [dot] imhoffec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 25. Januar 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland