Die Kommission setzt die Verpflichtungen zu Fischereiquoten um, die im Rahmen der politischen Vereinbarung „MedFish4ever“ und in den Erklärungen von Sofia zur Nachhaltigen Bewirtschaftung der Meere vereinbart wurden. Neben den Maßnahmen im westlichen Mittelmeer geht es insbesondere um Maßnahmen für Aal, rote Korallen, Delphinfische, kleine pelagische Arten und Grundfischbestände in der Adria, Tiefsee-Rotgarnelenbestände im Ionischen Meer, in der Levante und in der Straße von Sizilien.
Im Schwarzen Meer umfasst der Vorschlag Fangbeschränkungen und Quoten für Steinbutt und Sprotten. Für Steinbutt schlägt die Kommission die EU-Quote vor, die im Rahmen des mehrjährigen Bewirtschaftungsplans General Fisheries Commission for the Mediterranean (GFCM) beschlossen wurde. Für Sprotten befürwortet die Kommission, die Fangbeschränkung von 2020 beizubehalten.
Die Kommission wird den Mitgliedstaaten den Vorschlag auf der Tagung des Rates „Landwirtschaft und Fischerei“ im November zur Entscheidung vorlegen. Der Vorschlag ist ab dem 1. Januar 2021 anzuwenden. Ab dann müssen die Fischbestände im Einklang mit dem Ziel des höchstmöglichen Dauerertrags bewirtschaftet werden, d. h. der maximalen Menge Fisch, die die Fischer aus dem Meer entnehmen können, ohne die Zukunft der Bestände zu gefährden.
Weitere Informationen:
Daily News vom 17. August 2020
Die Gemeinsame Fischereipolitik
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 17. August 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland