
(10.01.2017) - Konkret schlägt die EU-Kommission die folgenden vier Initiativen vor:
1. Eine neue „Elektronische Europäische Dienstleistungskarte“
Ein vereinfachtes elektronisches Verfahren soll es Dienstleistern wie z. B. Ingenieurbüros oder IT-Beratern erleichtern, die notwendigen Verwaltungsformalitäten für eine Dienstleistungstätigkeit im Ausland zu erfüllen. Dienstleistungserbringer haben damit künftig einen einzigen Ansprechpartner in ihrem Heimatland und in ihrer eigenen Sprache. Dieser prüft die erforderlichen Informationen und leitet sie an den Aufnahmemitgliedstaat weiter. Der Aufnahmemitgliedstaat bleibt zuständig für die Anwendung der nationalen Vorschriften und für die Entscheidung, ob der Antragsteller in seinem Hoheitsgebiet Dienstleistungen anbieten darf.
2. Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung der nationalen Vorschriften für reglementierte Berufe
Für die Reglementierung oder Liberalisierung freier Berufe ist die EU nicht zuständig. Dies ist nach wie vor ein Vorrecht der Mitgliedstaaten. Allerdings muss ein Mitgliedstaat nach EU-Recht nachweisen, dass neue nationale Vorschriften für Freiberufler notwendig und angemessen sind. Die Kommission will ein einheitliches und konsequentes Vorgehen sicherstellen, indem sie eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorschlägt und einfach und klar darlegt, wie die Mitgliedstaaten bei dieser umfassenden und transparenten Prüfung vorgehen müssen, bevor sie ihre nationalen Vorschriften für freiberufliche Dienstleistungen erlassen oder ändern.
3. Leitlinien für nationale Reformen bei der Reglementierung freier Berufe
Die Kommission legt heute Leitlinien zum Reformbedarf der Mitgliedstaaten bei der Reglementierung freiberuflich erbrachter Dienstleistungen mit hohem Wachstums- und Beschäftigungspotenzial vor; dazu gehören die Tätigkeiten von Architekten, Ingenieuren, Rechtsanwälte, Rechnungsprüfern, Patentanwälten, Immobilienmaklern und Fremdenführern. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, zu prüfen, ob die für diese freien Berufe geltenden Auflagen die von ihnen erklärten nationalen politischen Ziele erfüllen.
4. Verbessertes Meldeverfahren für Entwürfe nationaler Rechtsvorschriften für Dienstleistungen
Nach EU-Recht sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission die Änderungen zu nationalen Rechtsvorschriften für Dienstleistungen zu melden, damit das Exekutivorgan der EU und die anderen Mitgliedstaaten etwaige Bedenken aufgrund möglicher Unvereinbarkeiten mit dem EU-Recht bereits in einem frühen Stadium geltend machen können. Heute schlägt die Kommission Verbesserungen an diesem Mechanismus vor, um das Verfahren zeitsparender, effektiver und transparenter zu machen.
Dienstleistungssektor schafft 90 Prozent der neuen Arbeitsplätze
Dienstleistungen machen zwei Drittel der Wirtschaftsleistung der EU aus und sie schaffen etwa 90 Prozent der neuen Arbeitsplätze. Dennoch bleibt der Dienstleistungssektor hinter seinen Möglichkeiten zurück. Das Produktivitätswachstum des Sektors ist gering, und die übrigen Länder der Welt holen auf. Es bestehen noch Hindernisse für die Gründung und das Wachstum von Unternehmen, was höhere Preise und eine geringere Auswahl für die Verbraucher bedeutet.
Zudem hängt die Leistungsfähigkeit der Industrie immer stärker von der Wettbewerbsfähigkeit des Dienstleistungssektors ab. Hindernisse für den Handel mit Dienstleistungen im Binnenmarkt sind daher auch Hemmnisse für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der EU. Um diesen Trend umzukehren und zusätzliche Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen, müssen die Mitgliedstaaten die Entwicklung der Dienstleistungswirtschaft ankurbeln und das Potenzial des Binnenmarkts für Dienstleistungen besser nutzen.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung: Eine Dienstleistungswirtschaft im Dienste der Europäer
Vorschlag für eine Elektronische Europäische Dienstleistungskarte
Vorschlag für ein Meldeverfahren für Dienstleistungen
Vorschlag für eine Verhältnismäßigkeitsprüfung
Leitlinien zu Reformempfehlungen für die Reglementierung freiberuflich erbrachter Dienstleistungen
Pressekontakt: katrin [dot] ABELEec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 10. Januar 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland