Am 1. Januar treten neue Regeln für eine gründlichere und kosteneffizientere Bewirtschaftung kommunaler Abwässer in Kraft. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürger und die Umwelt besser vor schädlichen Einleitungen von kommunalem Abwasser zu schützen. Gemäß dem Verursacherprinzip werden die Kosten für fortschrittliche Behandlungsmethoden künftig hauptsächlich von der verantwortlichen Industrie und nicht über die Wassergebühren oder den öffentlichen Haushalt gedeckt. Die EU-Staaten müssen die neuen Vorgaben nun in den kommenden Jahren in nationales Recht umsetzen.
Neue Regelung wird Flüsse, Seen, das Grundwasser und Europas Küsten sauberer machen
Die überarbeitete Richtlinie wird nun auch für die kleinsten Gemeinden ab 1.000 Einwohnern gelten. Sie bringt finanzielle Vorteile und vereinfacht die Berichterstattungspflichten der Mitgliedstaaten. Künftig werden mehr Nährstoffe aus kommunalem Abwasser entfernt, neue Normen für Mikroschadstoffe eingeführt und eine systematische Überwachung von Mikroplastik und PFAS vorgeschrieben. Die neuen Regeln werden das Management von Regenüberläufen in Städten verbessern und die Kreislauffähigkeit von Abwasser erhöhen. Die Richtlinie gewährleistete auch Zugang von zwei Millionen der am stärksten gefährdeten und ausgegrenzten Menschen in der EU zu sanitären Einrichtungen im öffentlichen Raum.
Die Kommission wird eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um eine wirksame Umsetzung der Richtlinie sicherzustellen und so zu einem widerstandsfähigen Europa im Bereich der Wasserpolitik beizutragen.
Nachrichtenbeitrag auf der Website der Generaldirektion Umwelt
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 20. Dezember 2024
- Autor
- Vertretung in Deutschland