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Vertretung in Deutschland
Presseartikel19. Dezember 2019Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Neue Regeln machen EU-weites Crowdfunding einfacher

Vertreter des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten haben sich gestern (Mittwoch) Abend vorläufig auf gemeinsame europäische Regeln für das Crowdfunding verständigt. Crowdfunding verbessert den Zugang zu Finanzmitteln insbesondere für Start...

Über Crowdfunding kann ein Start-up sein Projekt auf einer Online-Plattform präsentieren und um Unterstützung in Form eines Darlehens („Peer-to-Peer-Kredite“) oder in Form von Eigenkapital bitten. Anleger erhalten eine finanzielle Rendite für ihre Investitionen.

Derzeit ist es für viele Plattformen schwierig, in andere EU-Länder zu expandieren. Daher ist Crowdfunding in der EU im Vergleich zu anderen großen Volkswirtschaften der Welt unterentwickelt, und der EU-Markt ist zersplittert. Eine der größten Hürden ist das Fehlen gemeinsamer EU-weiter Vorschriften. Dies führt zu erheblichen Befolgungs- und Betriebskosten und verhindert, dass Crowdfunding-Plattformen grenzüberschreitend expandieren.

Mit der heutigen Einigung wird es für Crowdfunding-Plattformen einfacher, ihre Dienstleistungen EU-weit anzubieten und den Zugang zu dieser innovativen Finanzierungsform für Unternehmen mit Finanzierungsbedarf zu verbessern. Nach ihrer endgültigen Verabschiedung durch das Europäische Parlament und den Rat wird die vorgeschlagene Verordnung dafür sorgen, dass die Plattformen auf der Grundlage eines einheitlichen Regelwerks in der EU arbeiten können. Anleger auf Crowdfunding-Plattformen werden durch klare Regeln für die Offenlegung von Informationen, für die Governance und für das Risikomanagement und durch eine kohärente Beaufsichtigung geschützt.

Weitere Informationen:

Ausführliche Pressemitteilung

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu ( Reinhard Hönighaus ) , Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
19. Dezember 2019
Autor
Vertretung in Deutschland