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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 21. Mai 2021
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Neue Regeln zum Verbot für den Besitz von Feuerwaffen beschlossen

Nationale Behörden sollen künftig besser überprüfen können, wenn einer Person die Erlaubnis zum Besitz einer Feuerwaffe in einem anderen Mitgliedstaat verweigert wurde. Damit soll ein „Rechtsprechungsshopping“ innerhalb der EU verhindert werden...

Die heute verabschiedete delegierte Verordnung wird es den zuständigen nationalen Behörden ermöglichen, mit Hilfe des IT-Binnenmarktinformationssystems zu überprüfen, ob jemandem, der einen Waffenschein beantragt, eine ähnliche Genehmigung in einem anderen Mitgliedstaat verweigert wurde.

Die Verbesserung der rechtlichen Kontrolle von Schusswaffen ist eine Priorität des EU-Aktionsplans gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen für 2020-2025.

Die neuen Regeln werden dazu beitragen, die Europäer vor organisierter Kriminalität und Terrorismus zu schützen, im Einklang mit der im Dezember 2020 vorgestellten Agenda zur Terrorismusbekämpfung und der im letzten Monat vorgelegten EU-Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität.

Die neuen Regeln gelten ab dem 31. Januar 2022.

Weitere Informationen:

Daily News vom 21. Mai 2021

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu ( Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
21. Mai 2021
Autor
Vertretung in Deutschland