Die Europäische Kommission hat die vom Europäischen Parlament und vom Rat erzielte Einigung über die neue Verordnung BRIDGEforEU begrüßt. Ein Standardverfahren wird künftig die grenzüberschreitenden Hindernisse ermitteln und beseitigen, die es Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen erschweren, von der vollständigen EU-Integration zu profitieren. Raffaele Fitto, Exekutiv-Vizepräsident für Kohäsion und Reformen, erklärte: „Mit der Verordnung wird ein koordiniertes Verfahren zur Bewältigung grenzüberschreitender Herausforderungen eingeführt, die Stimme lokaler Interessenträger gestärkt und ein gleichberechtigter Zugang zu Lösungen für alle Mitgliedstaaten sichergestellt. Dies ist eine konkrete Verbesserung des täglichen Lebens von Millionen europäischer Bürgerinnen und Bürger, die in diesen Gebieten leben.“
Unterstützung für über 150 Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger in Grenzregionen
Die Verordnung unterstützt die Entwicklung von Grenzregionen, in denen über 150 Millionen EU-Bürger leben, durch die Einführung eines Standardverfahrens zur Ermittlung und Beseitigung grenzüberschreitender Hindernisse, die es Bürgern und Unternehmen erschweren, von der vollständigen EU-Integration zu profitieren. Bürger, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen in diesen Regionen stehen vor Herausforderungen im Zusammenhang mit unterschiedlichen technischen Standards, Verwaltungsverfahren und rechtlichen Rahmenbedingungen auf beiden Seiten der Grenzen. Dies wirkt sich auf den Aufbau grenzüberschreitender Infrastruktur- oder öffentlicher Dienstleistungsprojekte wie den Zugang zu Gesundheits- und Notfalldiensten, die Koordinierung der Katastrophenbewältigung oder gemeinsame Infrastrukturprojekte aus. Die Beseitigung dieser Hindernisse wird das Funktionieren des EU-Binnenmarkts verbessern und Bürgern und Unternehmen einen besseren Zugang zu Dienstleistungen und wirtschaftlichen Möglichkeiten bieten.
Grenzübergreifende Koordinierungsstellen vermitteln bei Anfragen
Die Verordnung sieht die Möglichkeit vor, grenzübergreifende Koordinierungsstellen einzurichten, eine neue Dienststelle, die Anfragen lokaler Interessenträger zu potenziellen Hindernissen bewertet und als Verbindungsstelle zu den nationalen Behörden fungiert, um diese zu bewältigen. Interessierte Parteien erhalten eine formelle Antwort, in der erläutert wird, ob und wie ein Hindernis gelöst werden kann.
Nachdem ein Hindernis bewertet und anerkannt wurde, können die Mitgliedstaaten und Regionen das Instrument zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit nutzen, ein freiwilliges Standardverfahren zur Lösung administrativer und rechtlicher Hindernisse. Zwar muss auf jedes Ersuchen geantwortet werden, doch bleibt die Entscheidung darüber, ob ein Hindernis beseitigt werden soll oder nicht, das Vorrecht der zuständigen nationalen Behörden.
Die Kommission wird auch ein öffentliches Register der Hindernisse einrichten, in dem Daten der Mitgliedstaaten zu grenzüberschreitenden Fragen an den Land- und Seegrenzen erfasst werden. Dieses Register wird diese Hindernisse besser sichtbar machen und es der Kommission ermöglichen, die Mitgliedstaaten bei der Lösung dieser Hindernisse durch den Austausch von Informationen und Wissen zu unterstützen.
Nächste Schritte
Das Parlament und der Rat werden die im Rahmen der Trilogverhandlungen erzielte Einigung förmlich annehmen, und die Verordnung wird Anfang nächsten Jahres in Kraft treten.
Hintergrund
Am 12. Dezember 2023 nahm die Kommission ihren geänderten Vorschlag für eine Verordnung zur Erleichterung grenzüberschreitender Lösungen an. Dieser Vorschlag baut auf früheren Initiativen zur Bewältigung grenzüberschreitender Herausforderungen auf.
Im Jahr 2021 veröffentlichte die Kommission den Bericht „EUBorder Regions: Living labs of European Integration”, in dem über die Lehren aus der COVID-19-Pandemie nachgedacht wird. Im Jahr 2018 leitete die Kommission mit b-solutions eine innovative und befristete Initiative ein, mit der Behörden in Grenzregionen rechtlich unterstützt werden, um die Ursachen rechtlicher oder administrativer Hindernisse zu ermitteln und mögliche Lösungen zu prüfen. Die Erfahrungen mit den b-Lösungen waren von entscheidender Bedeutung für die Analyse und Ermittlung rechtlicher und administrativer grenzüberschreitender Hindernisse und haben gezeigt, dass bei mehr als einem Drittel der festgestellten Hindernisse ein neues, auf EU-Ebene eingeführtes Rechtsinstrument zur Beseitigung dieser Hindernisse hätte eingesetzt werden können.
Weitere Informationen
Pressekontakt: nikola [dot] johnec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 17. Dezember 2024
- Autor
- Vertretung in Deutschland