Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 29. März 2017
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 2 Min

Neue Tätigkeiten des ehemaligen EU-Kommissars Jonathan Hill unter Auflagen genehmigt

Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) die geplante Übernahme von zwei Positionen durch den ehemaligen Kommissar für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion, Jonathan Hill, genehmigt. Jonathan Hill wird erstens...

picture_32a.jpg

(29.03.2017) – Im Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder ist nach dem Ausscheiden aus dem Amt eine Karenzzeit von 18 Monaten vorgesehen, während der ehemalige Kommissionsmitglieder verpflichtet sind, die Kommission über jegliche Pläne zum Antritt einer neuen Stelle zu unterrichten. Steht die geplante neue Tätigkeit in Zusammenhang mit dem Ressort des ehemaligen Kommissionsmitglieds, holt die Kommission die Stellungnahme der Ad-hoc-Ethikkommission ein. Dies ist im Zusammenhang mit Lord Hills geplanter Tätigkeit als Leitender Berater von Freshfields geschehen.

Die Kommission hat auf der Grundlage der Stellungnahme der Ethikkommission beschlossen, dass die Ernennung von Lord Hill zum Leitenden Berater von Freshfields mit Artikel 245 Absatz 2 AEUV vereinbar ist. Um jedoch jegliche Interessenkonflikte auszuschließen, wurden diesbezüglich folgende drei Auflagen formuliert. Lord Hill wird während eines Zeitraums, der mindestens der 18-monatigen Karenzzeit entspricht, (1) keine Finanzdienstleistungskunden von Freshfields beraten, (2) weder Freshfields selbst noch Kunden, die dessen nichtfinanziellen Dienstleistungen in Anspruch nehmen, zu Fragen im Zusammenhang mit dem Finanzdienstleistungssektor beraten und (3) bei der Kommission und ihren Dienststellen weder im Namen von Freshfields noch eines seiner Kunden Lobbytätigkeiten zu Fragen im Zusammenhang mit seinem früheren Ressort betreiben.

Die andere Stelle, die Lord Hill antreten möchte, nämlich die eines der sechs unabhängigen nationalen Direktoren von The Times Newspapers, steht nicht mit seinem ehemaligen Zuständigkeitsbereich innerhalb der Kommission im Zusammenhang und birgt somit nicht die Gefahr einer Unvereinbarkeit mit seiner früheren Funktion als Mitglied der Kommission oder mit deren Interessen. Deshalb konnte die Kommission diese geplante Tätigkeit Lord Hills genehmigen.

Präsident Juncker hat kürzlich vorgeschlagen, die Karenzzeit von achtzehn Monaten auf zwei Jahre und im Falle des Präsidenten der Kommission sogar auf drei Jahre zu verlängern.

Hintergrund

Laut Artikel 245 Absatz 2 AEUV übernehmen die Mitglieder der Kommission bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit die feierliche Verpflichtung, während der Ausübung und nach Ablauf ihrer Amtstätigkeit die sich aus ihrem Amt ergebenden Pflichten zu erfüllen, insbesondere die Pflicht, bei der Annahme gewisser Tätigkeiten oder Vorteile nach Ablauf dieser Tätigkeit ehrenhaft und zurückhaltend zu sein.

Zudem ist im Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder ein spezifisches Verfahren für die Bewertung geplanter Tätigkeiten, die ehemalige Kommissionsmitglieder innerhalb von 18 Monaten nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt aufnehmen wollen, festgelegt. Die Kommission prüft die Art der geplanten Tätigkeit und holt die Stellungnahme der Ethikkommission ein, wenn ein Zusammenhang mit dem Ressort des Kommissionsmitglieds besteht.

In seiner Rede zur Lage der Union 2016 hat Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker im November 2016 vorgeschlagen, den Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder zu verschärfen. Er regte eine Verlängerung der Karenzzeit von derzeit achtzehn Monaten auf zwei Jahre für Kommissionsmitglieder und drei Jahre für den Präsidenten der Kommission an.

Weitere Informationen:

Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder (C(2011)2904 vom 20.4.2011)

Rede zur Lage der Union 2016 (14.11.2016)

Präsident Juncker schlägt Verschärfung des Verhaltenskodex' für Kommissare vor (23.11.2016)

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
29. März 2017
Autor
Vertretung in Deutschland