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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 25. Mai 2022
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Neue Verbraucherschutzvorschriften treten in Kraft

Das Bild zeigt ein Piktogram auf grünem Hintergrund. Das Piktogram besteht aus einem weißen Kreis. Innerhalb des Kreises sieht man auf der linken Seite die Darstellung eines Daumens, der nach oben zeigt und auf der rechten Seite einen Daumen, der nach unten zeigt. Am unteren Rand des Bildes klickt eine Maus eine Bewertung von "3 von 5" Sternen an. Mittig, zwischen den Daumen, ist ein EInkaufwagen dragestellt.

Am Samstag, den 28. Mai, tritt die Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union in Kraft. Die Vorschriften wurden im November 2019 angenommen. Sie aktualisieren die Instrumente, die zur Bewältigung der Herausforderungen der digitalen Märkte zur Verfügung stehen. Sie werden sowohl den Verbrauchern als auch den zuständigen Behörden mehr zur Durchsetzung ihrer Rechte an die Hand geben. Die für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin der Kommission Věra Jourová bekräftigte: „Die neuen Vorschriften zeigen einmal mehr, wie wichtig es ist, dass Europa wirksame Schutzvorkehrungen für die Verbraucher vorsieht. Sie werden sicherstellen, dass die Verbraucher online wie offline vor unlauteren Praktiken geschützt werden, sodass die Verbraucherschutzvorschriften für das digitale Zeitalter gerüstet sind.“

Der für Justiz zuständige Kommissar Didier Reynders fügte hinzu: „Die europäischen Verbraucher haben Anspruch auf die höchsten Schutzstandards, und diese neuen Vorschriften erfüllen genau diese Verpflichtung. So müssen beispielsweise bei der Online-Suche transparente Informationen über die Art und Weise, wie Angebote eingestuft werden, von den Plattformen bereitgestellt werden. Damit sollen irreführende Geschäftspraktiken vermieden werden. Der Zugang zu individuellen Rechtsbehelfen sowie Sanktionen bei grenzüberschreitenden Verstößen werden ebenfalls verbessert. Sie wird eine gerechte Entschädigung der Opfer und eine echte Abschreckung für die Täter gewährleisten.“

In einer sich ständig weiterentwickelnden digitalen Welt arbeitet die Kommission weiter daran, dass die Rechtsvorschriften für die Zukunft geeignet sind und den Verbrauchern online und offline gleichen Schutz bieten. Interessierte können bis zum 14. Juni Rückmeldungen zum Fitness-Check des EU-Verbraucherrechts zur digitalen Fairness geben.

Die Kommission hat heute auch eine Studie über „dunkle Muster“ veröffentlicht, d.h. über die Gestaltung von Benutzeroberflächen, die darauf abzielen, die Verbraucher zu bestimmten Entscheidungen zu verleiten. Ein Factsheet mit weiteren Informationen über die neuen Rechte, die mit der Modernisierungsrichtlinie eingeführt wurden, ist ebenfalls verfügbar.

Weitere Informationen:

Daily News vom 25.05.2022

EU-Verbraucherrecht

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
25. Mai 2022
Autor
Vertretung in Deutschland