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Vertretung in Deutschland
Presseartikel20. Dezember 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Neuer EU-Insolvenzrahmen setzt Wachstumskräfte frei

Neue EU-Regeln werden Insolvenzverfahren effizienter machen und redlichen Unternehmern eine zweite Chance ermöglichen. Künftig können Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten früher umstrukturiert werden, so dass Insolvenzen und Entlassungen so...

Zur Einigung von Parlament und Rat erklärten der Erste Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans und EU-Justizkommissarin Vĕra Jourová: „Die Einigung über unseren Vorschlag zur Insolvenz ist eine gute Nachricht für Unternehmen, Unternehmer und letztlich für Investitionen und Wachstum. Jedes Jahr gehen in der gesamten EU rund 200.000 Unternehmen in Konkurs, was zu 1,7 Millionen Arbeitsplatzverlusten führt.“

Die von der Kommission vorgeschlagene Richtlinie konzentriert sich auf drei Schlüsselelemente: Gemeinsame Standards für präventive Restrukturierungsmaßnahmen, Regeln für die Gewährung einer zweiten Chance für Unternehmer und gezielte Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Insolvenz-, Restrukturierungs- und Entschuldungsverfahren in allen Mitgliedstaaten.

Diese Initiative ist Teil des Aktionsplans zur Schaffung einer Kapitalmarktunion und der Binnenmarktstrategie. Sie trägt zur Beseitigung großer Hindernisse für die Entwicklung der Kapitalmärkte in der EU bei, indem Rechtssicherheit für ausländische Investoren und EU-weit tätige Unternehmen geschaffen wird. Die neuen Regeln werden dazu beitragen, Investoren anzuziehen, Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten sowie wirtschaftliche Schocks für die Volkswirtschaften aufzufangen. Zurzeit werden noch zu viele wirtschaftlich bestandsfähige Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten abgewickelt anstatt frühzeitig umstrukturiert zu werden, und zu wenige Unternehmer erhalten eine zweite Chance.

Die Richtlinie muss noch formal von Europäischem Parlament und Rat angenommen werden. Nach der endgültigen Annahme wird die Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.

Weitere Informationen:

Statement des Ersten Kommissionsvizepräsidenten Timmermans und von EU-Justizkommissarin Jourová

Pressemitteilung zum Kommissionsvorschlag zu Unternehmensinsolvenzen

Fragen und Antworten

EU Factsheet

Richtlinienvorschlag

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
20. Dezember 2018
Autor
Vertretung in Deutschland