Der neue Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder enthält u. a. folgende Verbesserungen:
– Tätigkeiten nach Beendigung der Amtszeit: Der neue Verhaltenskodex sieht eine Verlängerung der „Karenzzeit“ vor: Diese beträgt gegenwärtig 18 Monate und soll für ehemalige Kommissionsmitglieder auf zwei Jahre und für den Präsidenten der Kommission auf drei Jahre angehoben werden. Während dieser Karenzzeit müssen ehemalige Mitglieder der Kommission diese vor Annahme einer neuen Tätigkeit informieren. Bestimmte Aktivitäten, wie etwa Lobbyarbeit bei Mitgliedern oder Bediensteten der Kommission, sind Beschränkungen unterworfen.
– Vermeidung von Interessenskonflikten: Im neuen Verhaltenskodex wird zum ersten Mal definiert, was unter einem „Interessenskonflikt“ zu verstehen ist, und der Grundsatz festgelegt, dass Kommissionsmitglieder nicht nur Interessenskonflikte, sondern auch Situationen, die den Eindruck eines Interessenskonflikts erwecken könnten, vermeiden sollen. Haben ehemalige Mitglieder der Kommission die Absicht, in Bereichen tätig zu werden, die im Zusammenhang mit ihrem ehemaligen Ressort stehen, muss zunächst der unabhängige Ethikausschuss angehört werden. Ab jetzt werden sowohl die Entscheidungen der Kommission als auch die Stellungnahmen des Ausschusses zu diesen Entscheidungen veröffentlicht.
– Finanzielle Interessen: Strengere Regeln gelten auch für die finanziellen Interessen von Kommissionsmitgliedern. Sie müssen jede Investition von mehr als 10 000 Euro angeben, und zwar unabhängig davon, ob diese einen Interessenskonflikt bewirken könnte oder nicht. Besteht im Zusammenhang mit einem Vermögenswert eines Kommissionsmitglieds ein Interessenskonflikt, so kann der Präsident die Veräußerung oder Übertragung des Vermögenswerts in einen „Blind Trust“ verlangen. Die Kommissionsmitglieder sind - wie bislang auch - gehalten, ihre Erklärungen zu Beginn jedes Jahres zu aktualisieren.
– Transparenz und Rechenschaftspflicht: Die Mitglieder der Kommission sind die besten Botschafter der Europäischen Union in den Mitgliedstaaten und in der Welt. Deshalb ermutigt Präsident Juncker sie weiter, zu reisen. Dies müssen sie jedoch möglichst kostengünstig tun. Angaben zu den Reisekosten jedes Kommissionsmitglieds werden alle zwei Monate publik gemacht. Die erste Veröffentlichung ist für Ende Februar 2018 geplant.
– Durchsetzung der Vorschriften: Bei der Anwendung des Verhaltenskodexes wird das Kollegium durch einen neuen unabhängigen Ethikausschuss unterstützt, der eine stärkere Rolle spielen wird. Er darf zu allen ethischen Fragen beraten und kann zu Themen im Zusammenhang mit dem Kodex Empfehlungen aussprechen. Bei Verstößen gegen den Kodex, die es nicht rechtfertigen, sie dem Gerichtshof vorzulegen, kann die Kommission eine Verwarnung aussprechen und veröffentlichen. Dies ist eine neue Möglichkeit, von der die Juncker-Kommission unlängst Gebrauch gemacht hat und die jetzt in den neuen Vorschriften verankert wurde.
– Möglichkeit für Kommissionsmitglieder, sich ohne Freistellung als Kandidaten zu den Wahlen für das Europäische Parlament aufstellen zu lassen: Sobald das Europäische Parlament der aktualisierten Rahmenvereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission zustimmt, wird dieser Vorschlag von Präsident Juncker vom November 2016, der ebenfalls Teil des überarbeiteten Verhaltenskodexes ist, zur Anwendung gelangen. Die Abstimmung im Europäischen Parlament ist für den 7. Februar geplant.
Nächste Schritte:
Der neue Verhaltenskodex tritt heute in Kraft und gilt für alle derzeitigen Mitglieder der Juncker-Kommission. Am 7. Februar wird das Europäische Parlament voraussichtlich den neuen Bestimmungen zustimmen, die es den Kommissionsmitgliedern ermöglichen, sich ohne Freistellung als Kandidaten zu den Wahlen für das Europäische Parlament zu präsentieren. Ende Februar 2018 wird die Kommission erstmals Einzelheiten zu den Dienstreisekosten der Kommissionsmitglieder publik machen.
Als Teil ihrer Maßnahmen zur Förderung von Transparenz und Rechenschaftspflicht wird die Kommission schließlich jährlich einen Bericht über die Anwendung des Verhaltenskodexes veröffentlichen.
Weitere Informationen:
– Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder 2018
– Wortlaut von Artikel 245
– Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder 2011
– Rede zur Lage der Union vom 13. September 2017
Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 31. Januar 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland