
(14.07.2017) - Wenn zum Beispiel ein Verbraucher online ein Paar Skier in einem anderen europäischen Land kauft, die nie geliefert werden, und der Verkäufer sich weigert, ihm den Kaufpreis zu erstatten, kann der Verbraucher sich dieses Verfahrens bedienen.
Das Verfahren für geringfügige Forderungen hat sich seit seiner Einführung 2007 bewährt: die durchschnittliche Verfahrensdauer für solche grenzüberschreitenden Streitfälle ist seitdem von 2,5 Jahren auf 5 Monate gesunken.
Mit dem neuen Verfahren, das heute in Kraft tritt, wird die Obergrenze für das Verfahren auf 5000 Euro angehoben, damit es von noch mehr kleinen und mittleren Unternehmen genutzt werden kann. Das Verfahren ist außerdem durch die Einbindung von Technologien noch einfacher geworden; der Kläger muss nicht mehr persönlich vor Gericht erscheinen. Außerdem sorgt das neue Verfahren dafür, dass die Gerichtskosten angemessen bleiben bzw. deckelt diese, so dass es ausgeschlossen ist, dass die Kosten den Betrag der Forderung überschreiten.
Weitere Informationen:
Website der Generaldirektion Justiz und Verbraucher
Pressekontakt: Katrin Abele, Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 14 Juli 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland