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Vertretung in Deutschland
Presseartikel14. Juli 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Neues Streitbeilegungsverfahren für grenzüberschreitende Bagatellfälle gilt ab heute

Dank des europäischen Streitbeilegungsverfahrens können Verbraucher und Unternehmen ab heute (Freitag) grenzüberschreitende Streitfälle schneller und kostengünstiger regeln. EU-Justizkommissarin Vera Jourová erklärte dazu: „Dank dieses einfachen und...

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(14.07.2017) - Wenn zum Beispiel ein Verbraucher online ein Paar Skier in einem anderen europäischen Land kauft, die nie geliefert werden, und der Verkäufer sich weigert, ihm den Kaufpreis zu erstatten, kann der Verbraucher sich dieses Verfahrens bedienen.

Das Verfahren für geringfügige Forderungen hat sich seit seiner Einführung 2007 bewährt: die durchschnittliche Verfahrensdauer für solche grenzüberschreitenden Streitfälle ist seitdem von 2,5 Jahren auf 5 Monate gesunken.

Mit dem neuen Verfahren, das heute in Kraft tritt, wird die Obergrenze für das Verfahren auf 5000 Euro angehoben, damit es von noch mehr kleinen und mittleren Unternehmen genutzt werden kann. Das Verfahren ist außerdem durch die Einbindung von Technologien noch einfacher geworden; der Kläger muss nicht mehr persönlich vor Gericht erscheinen. Außerdem sorgt das neue Verfahren dafür, dass die Gerichtskosten angemessen bleiben bzw. deckelt diese, so dass es ausgeschlossen ist, dass die Kosten den Betrag der Forderung überschreiten.

Weitere Informationen:

Daily News

Website der Generaldirektion Justiz und Verbraucher

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
14. Juli 2017
Autor
Vertretung in Deutschland