Im Rahmen des Wiederaufbaufonds NextGenerationEU hat Deutschland bei der Europäischen Kommission am Freitag einen ersten Zahlungsantrag eingereicht. Er umfasst insgesamt 3,97 Milliarden Euro an Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF). Sie fließen in Deutschland in Investitionen in die Elektromobilität und Ladeinfrastruktur, die Wasserstoffforschung, die Förderung der Mikroelektronik, die Entwicklung von Impfstoffen sowie die Förderung von Kinderbetreuung und Ausbildungsplätzen.
Der Antrag umfasst auch Maßnahmen für mehr Digitalisierung im Schienenverkehr und bei der öffentlichen Verwaltung in Deutschland sowie schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrssektor. Zudem hat Deutschland nach Aufstockung der möglichen Zuschüsse aus der ARF seinen Aufbauplan überarbeitet. Insgesamt stehen für Deutschland nun Zuschüsse in Höhe von 28 Milliarden Euro zur Verfügung.
Der erste Zahlungsantrag Deutschlands bezieht sich auf 28 Etappenziele und 8 Zielwerte. Die Zahlungen aus der ARF sind leistungsbezogen und werden nur dann freigegeben, wenn die Mitgliedstaaten die im jeweiligen Aufbauplan vorgesehenen Investitionen und Reformen tatsächlich durchführen.
Änderung des deutschen Aufbau- und Resilienzplans
Deutschland hat zudem seinen nationalen Aufbauplan überarbeitet. Grund dafür ist, dass der Höchstbetrag für Zuschüsse, die für das Land aus der Aufbau- und Resilienzfazilität zur Verfügung stehen, von 25,6 auf 28 Milliarden Euro gestiegen ist. Die Änderung ist Teil einer im Juni 2022 erfolgten Aktualisierung des Schlüssels für die Zuteilung der Finanzhilfen aus der ARF.
Der von Deutschland vorgeschlagene überarbeitete Plan umfasst nun zusätzliche Mittel für die Ausweitung eines Programms zur Förderung des privaten Kaufs von Elektrofahrzeugen sowie für ein Programm zur Förderung der Installation von Ladeinfrastruktur. Deutschland schlägt außerdem vor, eine neue Maßnahme zur finanziellen Unterstützung von umweltfreundlichen Fernwärmenetzen aufzunehmen. Im Rahmen dieser Investition sollen Fernwärmesysteme erneuerbare Energien und Abwärme integrieren.
Nächste Schritte
Die Europäische Kommission wird nun den Zahlungsantrag Deutschlands prüfen und anschließend dem Wirtschafts- und Finanzausschuss des Rates ihre vorläufige Bewertung übermitteln.
Zur Beurteilung des überarbeiteten Plans hat die Kommission bis zu zwei Monate Zeit. Sie wird prüfen, ob der geänderte Plan weiterhin alle Bewertungskriterien der RRF-Verordnung erfüllt. Fällt die Bewertung der Kommission positiv aus, wird sie einen Vorschlag für einen geänderten Durchführungsbeschluss des Rates vorlegen, in dem die Änderungen des deutschen Plans berücksichtigt werden. Die Mitgliedstaaten haben dann bis zu vier Wochen Zeit, die Bewertung der Kommission zu bestätigen.
Weitere Informationen:
Website zum deutschen Aufbau- und Resilienzplan
Fragen und Antworten zur Aufbau- und Resilienzfazilität, inkl. Zahlungsanträgen
Fragen und Antworten zur Überarbeitung der nationalen Aufbaupläne
Website: NextGenerationEU
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 18. September 2023
- Autor
- Vertretung in Deutschland