Der deutsche Plan ist Teil einer beispiellosen koordinierten Reaktion der EU auf die COVID-19-Krise, mit der gemeinsame europäische Herausforderungen bewältigt werden sollen, indem der ökologische und digitale Wandel vollzogen wird und die wirtschaftliche und soziale Resilienz sowie der Zusammenhalt im Binnenmarkt gestärkt werden.
Kommissionspräsidentin von der Leyen hatte den deutschen Plan Ende Juni gemeinsam mit Bundeskanzlerin Angela Merkel vorgestellt. Sie hatte damals erklärt: „Die dargelegten Reformen und Investitionen werden zur Digitalisierung und Dekarbonisierung der deutschen Wirtschaft beitragen, sodass diese für künftige Herausforderungen besser gerüstet ist“. Der deutsche Plan sieht Projekte im Rahmen aller sieben europäischen Leitinitiativen vor. Dabei handelt es sich um gezielte Investitionsvorhaben in beschäftigungs- und wachstumswirksamen Bereichen, die alle Mitgliedstaaten betreffen und für den ökologischen und digitalen Wandel unentbehrlich sind. So will Deutschland beispielsweise 2,5 Mrd. Euro für die Förderung energieeffizienter Gebäuderenovierungen und 2,5 Mrd. Euro für die Anschaffung von Elektroautos bereitzustellen. Ein zentraler Bestandteil des Plans sind zudem Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse in den Bereichen Wasserstoff, Mikroelektronik, Cloud-Infrastruktur und Datenverarbeitung, an denen sich alle interessierten Mitgliedstaaten beteiligen können.
Die Aufbau- und Resilienzpläne der Mitgliedsstaaten sind Teil der koordinierten Reaktion der EU auf die COVID-19-Krise. So sollen gemeinsame europäische Herausforderungen bewältigt werden, indem der ökologische und digitale Wandel vollzogen wird und die wirtschaftliche und soziale Resilienz sowie der Zusammenhalt im Binnenmarkt gestärkt werden.
Die verbleibenden Pläne werden derzeit noch bewertet. Dabei wird insbesondere analysiert, ob die geplanten Investitionen und Reformen den ökologischen und digitalen Wandel vorantreiben, ob sie zur wirksamen Bewältigung der im Rahmen des Europäischen Semesters ermittelten Herausforderungen beitragen und ob sie das Wachstumspotenzial, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die wirtschaftliche und soziale Resilienz stärken. Neben dem deutschen Plan wurden heute die Pläne Belgiens, Dänemarks, Griechenlands, Spaniens, Portugals, Frankreichs, Italiens, Lettlands, Luxemburgs, Österreichs und der Slowakei vom Rat der EU genehmigt.
Nach der Billigung durch den Rat kann eine Vorfinanzierung von 2,3 Mrd. Euro an Deutschland ausgezahlt werden. Dies entspricht 8,7 Prozent der Gesamtmittel, die Deutschland zugewiesen wurden. Weitere Auszahlungen werden von der Kommission genehmigt, wenn die im Durchführungsbeschluss des Rates festgelegten Etappenziele und Zielwerte, an denen die Fortschritte bei der Umsetzung der Investitionen und Reformen gemessen werden, zufriedenstellend erfüllt sind.
Weitere Informationen
Pressemeldung des Rates: Rat genehmigt erste Auszahlungen zur Förderung des Aufschwungs
Pressemeldung zum Besuch der Kommissionspräsidentin in Berlin am 22. Juni
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 13. Juli 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland