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Presseartikel24. Januar 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 5 Min

Noch 100 Tage: Endspurt für Vorbereitung auf neue Datenschutzregeln

In knapp 100 Tagen, ab dem 25. Mai, gilt das neue, strengere und EU-weite Datenschutzrecht. Bislang haben nur zwei Mitgliedstaaten (Deutschland und Österreich) die notwendigen nationalen Gesetze verabschiedet. Die anderen Mitgliedstaaten und viele...

Daten

Zwar schafft die neue Verordnung ein einheitliches und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbares Regelwerk, sie erfordert jedoch in bestimmten Bereichen weitreichende Anpassungen, darunter Änderungen an bestehenden Gesetzen durch die Regierungen der Mitgliedstaaten und Einrichtung des Europäischen Datenschutzausschusses durch die Datenschutzbehörden. Der Leitfaden enthält die wichtigsten Neuerungen und zeigt Chancen auf, die sich aus den neuen Bestimmungen ergeben; zudem gibt er einen Überblick über die geleisteten Vorarbeiten und hält fest, was vonseiten der Europäischen Kommission sowie der Datenschutzbehörden und Regierungen der Mitgliedstaaten noch zu tun ist.

Andrus Ansip, der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, erklärte: „Unsere digitale Zukunft kann nur auf Vertrauen fußen.Wir müssen die Privatsphäre aller Bürger schützen. Ab 25. Mai werden die strengeren EU-Datenschutzbestimmungen Realität sein. Sie sind ein wichtiger Schritt nach vorne, und wir werden dafür sorgen, dass sie ein voller Erfolg werden.“

Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, fügte ergänzend hinzu: „In der heutigen Zeit ist die Art, wie wir mit Daten umgehen, ausschlaggebend für unsere wirtschaftliche Zukunft und persönliche Sicherheit. Wir brauchen moderne Vorschriften, um uns gegen neue Risiken zu wappnen. Darum rufen wir alle Regierungen, Behörden und Unternehmen in der EU auf, die verbleibende Zeit bestmöglich zu nutzen und ihre Aufgaben bei den Vorbereitungen auf den 25 Mai zu erfüllen.“

Kommission ruft Regierungen und Datenschutzbehörden der EU zur Vorbereitung und Unterstützung auf

Seit der Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung im Mai 2016 hat die Kommission aktiv das Gespräch mit allen betroffenen Akteuren – Regierungen, nationalen Behörden, Unternehmen und der Zivilgesellschaft – gesucht, um die Anwendung der neuen Bestimmungen vorzubereiten.

Allerdings schreiten die Vorbereitungen in den Mitgliedstaaten nicht gleich schnell voran. Die Mitgliedstaaten sollten ihre nationalen Rechtsvorschriften rascher erlassen und sicherstellen, dass die Maßnahmen mit der Verordnung im Einklang stehen. Sie sollten außerdem dafür sorgen, dass ihre nationalen Behörden mit den notwendigen finanziellen und personellen Mitteln ausgestattet sind, um deren Unabhängigkeit und Effizienz zu gewährleisten.

Die Kommission stellt 1,7 Mio. Euro für die Finanzierung der Datenschutzbehörden und die Schulung von Datenschutz-Fachkräften bereit. Mit weiteren 2 Mio. Euro werden die nationalen Behörden bei ihrer auf Unternehmen und insbesondere KMU zugeschnittenen Öffentlichkeitsarbeit unterstützt.

Neues Online-Tool unterstützt die praktische Anwendung

Nicht alle Akteure sind sich der Vorteile und Chancen, die sich aus den neuen Bestimmungen ergeben, gleichermaßen bewusst. Es muss insbesondere mehr getan werden, um KMU besser zu informieren und sie in ihren Bemühungen zur Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen.

Daher stellt die Kommission heute ein neues, praktisches Online-Tool ins Netz, das Bürgern, Organisationen, Unternehmen und insbesondere KMU dabei helfen soll, die neuen Datenschutzbestimmungen einzuhalten und sie richtig zu nutzen.

Um die Vorbereitungen zu unterstützen und die Bürger über die Auswirkungen der Verordnung zu informieren, wird die Kommission auch Veranstaltungen in den Mitgliedstaaten organisieren.

Wichtigste Neuerungen und neue Möglichkeiten

Die Datenschutz-Grundverordnung ermöglicht den freien Datenverkehr im gesamten digitalen Binnenmarkt. Sie wird für einen besseren Schutz der Privatsphäre aller EU-Bürger sorgen, das Vertrauen und die Sicherheit der Verbraucher steigern und gleichzeitig vor allem für kleinere Unternehmen neue Möglichkeiten eröffnen.

Der Leitfaden gibt einen Überblick über die wichtigsten Elemente der neuen Datenschutzbestimmungen:

  • Ein Regelwerk für ganz Europa, das Rechtssicherheit für Unternehmen und ein EU-weit einheitliches Datenschutzniveau für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleistet.

  • Einheitliche Regeln für alle Unternehmen, die in der EU Dienstleistungen anbieten, selbst wenn sie außerhalb der EU ansässig sind.

  • Neue, gestärkte Rechte für Bürgerinnen und Bürger: Die Rechte auf Information, auf Auskunft und auf Vergessenwerden werden gestärkt. Ein neues Recht auf Datenübertragbarkeit ermöglicht es Bürgern, ihre Daten von einem Unternehmen zu einem anderen zu übertragen. Damit werden auch neue Geschäftsfelder für Unternehmen eröffnet.

  • Besserer Schutz vor Datenschutzverletzungen: Wird der Schutz personenbezogener Daten in einem Unternehmen verletzt, muss das Unternehmen die Datenschutzbehörden innerhalb von 72 Stunden über den Vorfall informieren.

  • Effektive Regeln und Geldbußen mit Abschreckungswirkung: Alle Datenschutzbehörden werden befugt, Geldbußen von bis zu 20 Mio. Euro oder, im Fall von Unternehmen, von 4 Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes zu verhängen.

Nächste Schritte

Bis zum 25. Mai wird die Kommission Mitgliedstaaten, Datenschutzbehörden und Unternehmen weiter aktiv unterstützen, um zu gewährleisten, dass die Datenschutzreform umgesetzt werden kann. Ab Mai 2018 wird sie die Anwendung der neuen Bestimmungen durch die Mitgliedstaaten überwachen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ergreifen. 2019, ein Jahr nach Geltungsbeginn der Verordnung, wird die Kommission eine Veranstaltung organisieren, um Bilanz der Erfahrungen unterschiedlicher Akteure bei der Anwendung der Verordnung zu ziehen. Die Ergebnisse werden auch in den Bericht über die Bewertung und Überprüfung der Verordnung einfließen, den die Kommission bis Mai 2020 vorlegen muss.

Hintergrund

Am 6. April 2016 einigte sich die EU auf eine umfassende Reform ihres Datenschutz-Rechtsrahmens und verabschiedete das Datenschutz-Reformpaket. Es enthält die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), mit der die 20 Jahre alte Datenschutz-Richtlinie ersetzt wird. Die neuen EU-weiten Datenschutzbestimmungen sind ab 25. Mai 2018, zwei Jahre nach der Verabschiedung und dem Inkrafttreten der Verordnung anwendbar.

Im Januar 2017 schlug die Kommission vor, die Vorschriften für elektronische Kommunikation (e-Datenschutz) auf das weltweit einzigartige Niveau der Datenschutz-Grundverordnung anzuheben. Im September 2017 schlug sie ein neues Regelwerk für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten in der EU vor. Gemeinsam mit den bereits bestehenden Vorschriften für personenbezogene Daten werden die neuen Maßnahmen die Speicherung und Verarbeitung nicht personenbezogener Daten in der gesamten Union ermöglichen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen steigern und öffentliche Dienstleistungen modernisieren. Beide Vorschläge müssen noch vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten gebilligt werden.

Weitere Informationen:

Leitfaden der Kommission

Fragen und Antworten

Online-Tool

Factsheets:

- Bessere Bestimmungen für die europäischen Unternehmen

- Bessere Datenschutzrechte für die europäischen Bürger

- Nächste Schritte vor dem 25. Mai

- Datenschutz-Grundverordnung: der Weg zu ihrer Anwendung

- Erfolgreiche Umsetzung der Datenschutzreform: ein gemeinsames Unterfangen

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
24. Januar 2018
Autor
Vertretung in Deutschland