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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung3. Februar 2023Vertretung in Deutschland

Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung: EU-Kommission fordert weltweites Ende dieses Verbrechens

Die Darstellung zeigt ein Piktogram auf einem Hintergrund der farblich von unten links nach oben rechts organe und dann pink verläuft. Das Piktogram besteht aus einem weißen Kreis. Innerhalb des Kreises befindet sich mittig die Darstellung einer Weltkugel, mit einem kleinen Schild in der Mitte. Um die Weltkugel herum sind abwechselnd gelbe und weiße Personen graphisch dargestellt. Sie haben ihre Hände erhoben und berühren die Person neben sich jeweils mit beidne Händen.

Vor dem Internationalen Tag „Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung“ am 6. Februar fordert die EU-Kommission ein Ende dieses Verbrechens, das die Menschrechte verletzt. „Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist eine Menschenrechtsverletzung und eine Form der Gewalt gegen Frauen und Mädchen.“ bekräftigten der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsident der Kommission, Josep Borrell, die Vizepräsidentin für Werte und Transparenz, Věra Jourová, die Vizepräsidentin für Demokratie und Demografie, Dubravka Šuica, die Kommissarin für Gleichheitspolitik, Helena Dalli, und die Kommissarin für internationale Partnerschaften, Jutta Urpilainen, in einer gemeinsamen Erklärung. Sie betonen die Entschlossenheit der EU, der Verstümmelung weiblicher Genitalien weltweit ein Ende zu setzen: „Sie hat keinen gesundheitlichen Nutzen, und die Frauen und Mädchen leiden darunter ihr Leben lang.“

Die Kommissionsmitglieder weisen in der Erklärung darauf hin, dass die Kommission EU-weite Vorschriften vorgeschlagen hat, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. Die neuen Vorschriften werden auch die Kriminalisierung der Genitalverstümmelung bei Frauen in der gesamten EU umfassen. In diesem Jahr wird die Kommission zudem eine Empfehlung dazu vorlegen, wie schädliche Praktiken gegen Frauen und Mädchen von vornherein verhindert werden können.

Häufig erfolge die Verstümmelung weiblicher Genitalien nicht in der EU, sondern die Mädchen werden zu diesem Zweck in ein Drittland gebracht. Ab März werden Polizei- und Grenzschutzbeamte dank des verbesserten Schengener Informationssystems gewarnt, wenn sie mit einem von geschlechtsspezifischer Gewalt – und damit auch von der Verstümmelung der weiblichen Genitalien – bedrohten Menschen in Kontakt kommen. „Anlässlich des 75. Jahrestags der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in diesem Jahr ist es an der Zeit, dass Frauen und Mädchen alle Formen von Gewalt endgültig hinter sich lassen können. Wir sind dafür verantwortlich, ihr Recht auf Sicherheit und körperliche Autonomie zu schützen. Die Verstümmelung weiblicher Genitalien muss ein Ende haben.“ 

Hintergrund

Die Verstümmelung weiblicher Genitalien (FGM) umfasst nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) alle Praktiken, bei denen die äußeren weiblichen Genitalien teilweise oder vollständig entfernt oder aus nichtmedizinischen Gründen verletzt werden. Schätzungen zufolge sind allein in 17 europäischen Ländern etwa 190.000 Mädchen von Genitalverstümmelung bedroht, während rund 600.000 Frauen in Europa an den Folgen leiden. Jedes Jahr kommen mindestens 20.000 Frauen und Mädchen aus Ländern, in denen ein solches Verstümmelungsrisiko besteht, als Asylsuchende nach Europa. Die Genitalverstümmelung wird aus verschiedenen kulturellen oder sozialen Gründen an Mädchen zwischen dem Säuglingsalter und 15 Jahren vollzogen. Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist eine Form der Gewalt gegen Frauen und Mädchen; sie zieht lebenslang schwerwiegende körperliche und seelische Folgen nach sich.

Maßnahmen der EU-Kommission

Die Europäische Kommission setzt sich entschieden dafür ein, allen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt im Einklang mit der Gleichstellungspolitik der Union ein Ende zu setzen. Diese Verpflichtung ist im EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2020-2024, in der EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025, im EU-Aktionsplan für die Gleichstellung III und in der EU-Kinderrechtsstrategie dargelegt; diese zielt darauf ab, der Gewalt gegen Kinder, einschließlich der Verstümmelung weiblicher Genitalien sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU, ein Ende zu setzen. Im Einklang mit diesen Strategien und unserem Engagement für ein Ende der Verstümmelung weiblicher Genitalien europa- und weltweit unterstützen wir Überlebende, betroffene Familien und Gemeinschaften, Fachleute und politische Entscheidungsträger und arbeiten mit ihnen zusammen.

Die Genitalverstümmelung wurde mit dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt unter Strafe gestellt. Das Übereinkommen wurde von allen EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet und bislang von 21 Mitgliedstaaten ratifiziert. Die Kommission arbeitet gemeinsam mit dem Rat am Beitritt der EU zu dem Übereinkommen und hält entschlossen am Beitritt der Union fest.

Am 8. März 2022 hat die Kommission einen neuen Vorschlag zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt präsentiert und wird 2023 eine spezifische Empfehlung zur Verhütung schädlicher Praktiken vorlegen. Dies beinhaltet zusätzliche, spezialisierte Hilfe und Schutz für die Opfer.

Das Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV) stellt finanzielle Mittel für Projekte zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt, einschließlich der Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen, bereit. Im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen von DAPHNE 2022 wurden zehn Projekte ausgewählt und mit 5,6 Millionen Euro ausgestattet, um Themen wie die Verhütung von Kinderehen in den Roma-Gemeinschaften in Bulgarien, eine geschützte Umgebung für Migrantinnen zum Erfahrungsaustausch in Luxemburg und ganz allgemein die Einbindung junger Leute in die Prävention von Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen in Europa anzugehen.

Ab 7. März können sich die nationalen Behörden auf das erneuerte Schengener Informationssystem stützen. Es wird den nationalen Behörden eine neue Ausschreibungskategorie an die Hand geben, um Reisen identifizierter potenzieller Opfer zu verhindern und gefährdete Frauen und Mädchen zu schützen, die möglicherweise Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt, einschließlich der Genitalverstümmelung, werden könnten.

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes aus dem Jahr 1989, dem alle EU-Mitgliedstaaten beigetreten sind, verurteilt ebenfalls Gewalt gegen Kinder, darunter die Verstümmelung weiblicher Genitalien. Im Jahr 2021 nahm die Kommission eine umfassende EU-Kinderrechtsstrategie an, die konkrete Maßnahmen und Empfehlungen dazu enthält, wie Gewalt gegen Kinder, einschließlich der Verstümmelung weiblicher Genitalien, beseitigt werden kann.

Internationale Zusammenarbeit beim Vorgehen gegen Genitalverstümmelung

Im Rahmen des auswärtigen Handelns und der Entwicklungszusammenarbeit zählt die Abschaffung der weiblichen Genitalverstümmelung zu den Prioritäten des EU-Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie 2020-2024 und des EU-Aktionsplans zur Gleichstellung der Geschlechter 2021-2025. Dies spiegelt sich in politischen Dialogen sowie in konkreten Maßnahmen wider, beispielsweise der Unterstützung des gemeinsamen Programms von UNFPA und UNICEF zur Bekämpfung von weiblicher Genitalverstümmelung, der Team-Europa-Initiative für sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte in Afrika und des regionalen Programms Spotlight Africa, in dessen Rahmen 7,5 Millionen Euro für die Bekämpfung dieser Praxis in 17 Partnerländern bereitgestellt wurden. Trotz der Einschränkungen während der COVID-19-Pandemie konnten für rund 650.000 Frauen und Mädchen Dienste im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt erbracht werden, darunter auch Unterstützung bei der Prävention schädlicher Praktiken.

Darüber hinaus fördert die EU im Rahmen ihres Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) Projekte zur Bekämpfung der Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen auf Länderebene. So unterstützt die EU beispielsweise in Somalia die Fähigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen, Lobbyarbeit zu betreiben und für eine Politik gegen die Verstümmelung weiblicher Genitalien einzutreten, während sie sich im Sudan für die Gesetzesreform zur Abschaffung der Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen in ländlichen Gemeinschaften einsetzt.

Darüber hinaus unterstützt die EU das gemeinsame Programm von UNFPA und UNICEF zur Bekämpfung der Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen seit 2016 mit einem Gesamtbeitrag von 18,5 Millionen Euro. Die EU ist bestrebt, soziale und geschlechtsspezifische Normen durch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Männern und Jungen zu verändern, was für die Beseitigung der Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen entscheidend ist. Bis 2021 entstanden im Zuge des Programms 1758 Zusammenschlüsse von Männern und Jungen mit dem Ziel, dass diese sich aktiv für die Beendigung der Verstümmelung weiblicher Genitalien in ihren Familien und Gemeinschaften einsetzen.

Das von der Kommission im September 2020 vorgelegte Migrations- und Asylpaket zielt auch darauf ab, Menschen besser zu schützen, die dies besonders nötig haben. Es stellt sicher, dass Frauen und Mädchen, denen Verfolgung oder eine Genitalverstümmelung drohen, internationaler Schutz gewährt werden kann.

Weitere Informationen:

Erklärung: Internationaler Tag „Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung“: Kommission fordert ein Ende dieses Verbrechens, das die Menschrechte verletzt

Webseiten der Europäischen Kommission zum Thema Beseitigung geschlechtsspezifischer Gewalt

Factsheet Myth-busting – Female Genital Mutilation (FGM)

Dazu ein Video von Kommissionsmitglied Dalli und den Mitgliedern des Europäischen Parlaments Evelyn Regner und Assita Kanko zum Thema „Zero Tolerance to Female Genital Mutilation“ (Null Toleranz gegenüber der Verstümmelung weiblicher Genitalien)

Forschungsergebnisse des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen zur Verbreitung der Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300, katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
3. Februar 2023
Autor
Vertretung in Deutschland