
„Die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft wird einen echten Wendepunkt markieren. Viele Betrugsfälle zulasten des EU-Haushalts sind grenzüberschreitender Natur. Daher brauchen wir eine Einrichtung, die über Grenzen hinweg nicht nur Ermittlungen durchführen, sondern auch die Täter strafrechtlich verfolgen kann. Genau das wird die künftige Staatsanwaltschaft tun. Im Interesse der europäischen Steuerzahler wird sie dafür sorgen, dass Straftäter schneller vor Gericht gestellt werden und mehr Geld wieder eingezogen wird.
Wir nehmen erfreut zur Kenntnis, dass sich 20 Mitgliedstaaten im Hinblick auf dieses Ziel zusammentun, und wir sind davon überzeugt, dass weitere EU-Länder ihrem Beispiel folgen werden. Gleichzeitig sind wir zuversichtlich, dass alle EU-Mitglieder unsere gemeinsamen Anstrengungen zum Schutz des EU-Haushalts vor Korruption und Betrug unterstützen werden. Im kommenden Jahr wird die Kommission die nächsten Schritte zu einer etwaigen künftigen Erweiterung der Aufgaben der Europäischen Staatsanwaltschaft darlegen, zu denen dann auch die Verfolgung grenzüberschreitender terroristischer Straftaten gehören könnte.
Nach der Einigung im Rat werden wir nun darauf hinarbeiten, dass die Europäische Staatsanwaltschaft zu Beginn des Jahres 2020 ihre Tätigkeit aufnehmen kann. Wir werden sie mit den notwendigen Ressourcen ausstatten, damit sie so schnell wie möglich erste Ergebnisse liefern kann.“
Weitere Informationen:
Häufig gestellte Fragen zur Europäischen Staatsanwaltschaft
Pressekontakt: katrin [dot] ABELEec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 12. Oktober 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland