Seit dieser Ernennung wurden von Seiten des Parlaments viele Fragen gestellt und viele Erklärungen abgegeben, so Oettinger weiter. „Die Kommission hat vollumfassend kooperiert und alle Fragen des Haushaltskontrollausschusses sowohl in der Anhörung als auch schriftlich ausführlich und umfassend beantwortet. Heute sind wir an dem Punkt angelangt, an dem wir all dies sachlich, objektiv und mit klarem Verstand betrachten müssen. Als der neue Generalsekretär ernennt wurde, hat die Kommission die Regeln sowohl dem Geiste als auch dem Buchstaben getreu befolgt, so wie es im Beamtenstatut festgelegt ist, das gleichermaßen für alle Institutionen gilt. Die Kommission ist nicht von ihrem internen Rechtsrahmen oder der Geschäftsordnung abgewichen und hat auch nicht gegen die bestehenden Verfahren, die seit vielen Jahren befolgt werden, verstoßen. Die letzten drei Generalsekretäre der Kommission wurden auf der Grundlage des exakt gleichen Verfahrens ernannt. Ebenso stehen die Eignung und die Qualifikation des für die Stelle des Generalsekretärs benannten Beamten außer Frage. Auf der Grundlage des Vorschlags des Präsidenten traf das Kollegium der Kommissionsmitglieder diese Entscheidung am 21. Februar einstimmig.“
Die Kommission sei offen für eine konstruktive Diskussion, so Oettinger. „Deshalb stehen wir zur Verfügung, um zusammen mit dem Parlament und den anderen Institutionen zu überprüfen, wie die gegenwärtigen Regeln und Verfahren künftig besser angewendet werden können. Zu diesem Zweck habe ich vorgeschlagen, möglichst bald einen interinstitutionellen Runden Tisch zu organisieren. Diese Diskussionen sollten uns ermöglichen, die hervorragende Leistung und die Unabhängigkeit des öffentlichen Dienstes der EU zu garantieren, der zum Nutzen und im gemeinsamen Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger arbeitet.“
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 18. April 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland