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Vertretung in Deutschland
Presseartikel31. März 2021Vertretung in Deutschland

Öffentliche Konsultation zur Tabakbesteuerung in der EU

Die Europäische Kommission hat gestern (Dienstag) eine öffentliche Konsultation dazu gestartet, wie die EU-Vorschriften zur Besteuerung von Tabakwaren überarbeitet werden sollten. Sie will dazu noch in diesem Jahr einen Vorschlag veröffentlichen...

Die Tabakbesteuerung gilt als das kostenwirksamste Instrument zur Verringerung des Konsums und der Verbreitung von Tabak. In den EU-Steuervorschriften für Tabakwaren werden verschiedene Tabakerzeugnisse definiert und klassifiziert, und es werden die für Tabakwaren geltenden Mindeststeuersätze festgelegt. Die Mindeststeuersätze für Tabakerzeugnisse haben jedoch ihre Wirkung verloren. Unterschiedliche Steuersätze zwischen den Mitgliedstaaten führen zu übermäßigen grenzüberschreitenden Käufen und bieten einigen Einzelpersonen und kriminellen Organisationen einen Anreiz, betrügerisch zu handeln. Darüber hinaus sind die derzeitigen Vorschriften nicht auf Marktentwicklungen und den Markteintritt neuer Produkte, z. B. E-Zigaretten oder erhitzter Tabak, abgestimmt.

Die EU-Vorschriften werden nun überarbeitet, um sicherzustellen, dass sie weiterhin ihren Zweck erfüllen, damit das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts und gleichzeitig ein hohes Gesundheitsschutzniveau gewährleistet werden. Die öffentliche Konsultation gibt allen Beteiligten die Möglichkeit, ihre Meinung zu den aktuellen Regeln und möglichen Änderungen zu äußern.

Weitere Informationen

Daily News vom 31. März

Link zur Konsultation

Website zur Verbrauchssteuern auf Tabak

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
31. März 2021
Autor
Vertretung in Deutschland