Die Tabakbesteuerung gilt als das kostenwirksamste Instrument zur Verringerung des Konsums und der Verbreitung von Tabak. In den EU-Steuervorschriften für Tabakwaren werden verschiedene Tabakerzeugnisse definiert und klassifiziert, und es werden die für Tabakwaren geltenden Mindeststeuersätze festgelegt. Die Mindeststeuersätze für Tabakerzeugnisse haben jedoch ihre Wirkung verloren. Unterschiedliche Steuersätze zwischen den Mitgliedstaaten führen zu übermäßigen grenzüberschreitenden Käufen und bieten einigen Einzelpersonen und kriminellen Organisationen einen Anreiz, betrügerisch zu handeln. Darüber hinaus sind die derzeitigen Vorschriften nicht auf Marktentwicklungen und den Markteintritt neuer Produkte, z. B. E-Zigaretten oder erhitzter Tabak, abgestimmt.
Die EU-Vorschriften werden nun überarbeitet, um sicherzustellen, dass sie weiterhin ihren Zweck erfüllen, damit das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts und gleichzeitig ein hohes Gesundheitsschutzniveau gewährleistet werden. Die öffentliche Konsultation gibt allen Beteiligten die Möglichkeit, ihre Meinung zu den aktuellen Regeln und möglichen Änderungen zu äußern.
Weitere Informationen
Website zur Verbrauchssteuern auf Tabak
Pressekontakt: Reinhard Hönighaus, +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 31. März 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland