(06.04.2017) – Paritätsklauseln von Buchungsplattformen verpflichten Hotels, auf dem jeweiligen Hotelbuchungsportal mindestens einen ebenso günstigen Preis wie auf der hoteleigenen Website („enge“ Paritätsklausel) oder darüber hinaus auch auf allen anderen Buchungskanälen den gleichen Preis („weite“ Paritätsklausel) anzubieten. Die Untersuchung hat ergeben, dass die Wettbewerbsbedingungen – und damit die Auswahlmöglichkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher – dann verbessert werden, wenn a) große Online- Reisebüros nur „enge“ Paritätsklauseln und b) Online-Plattformen keine Paritätsklauseln nutzen können.
Für die Untersuchung wurden im vergangenen Jahr Fragebögen in zehn EU-Staaten – Belgien, Tschechien, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Irland, Italien, Niederlande, Schweden und Großbritannien – an insgesamt 16.000 Hotels, 20 Online-Reisebüros, 11 Such-Websites und 19 große Hotelketten versandt.
Basierend auf den Ergebnissen des Berichts haben die Europäische Kommission und das Netzwerk der Wettbewerbsbehörden der Europäischen Union (ECN) entschieden, diesen Sektor im Blick zu behalten und die Wettbewerbsbedingungen später erneut zu prüfen.
Weitere Informationen:
Bericht zum Download auf der Website der Europäischen Kommission
Informationen des Bundeskartellamtes
Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 6. April 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland