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Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 7. März 2025
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Online-Gebrauchtwarenhändler informieren Verbraucher nicht ausreichend über Rückgaberechte

Online-Händler von gebrauchten Produkten wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug halten sich oft nicht an EU-Verbraucherrecht. Das ergab eine Überprüfung („Sweep“) der EU-Kommission und der nationalen Verbraucherschutzbehörden aus 25 EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, sowie Island und Norwegen. Untersucht wurden 356 Online-Händler, von denen mehr als die Hälfte (52 Prozent) möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

Michael McGrath, EU-Kommissar für Demokratie, Justiz, Rechtsstaatlichkeit und Verbraucherschutz, sagte: „Gebrauchtwaren spielen eine entscheidende Rolle in einer Kreislaufwirtschaft. Es ist wichtig, dass alle Händler, einschließlich derer, die mit Gebrauchtwaren handeln, die Verbraucherrechte einhalten. Die Ergebnisse unserer jüngsten Untersuchung zeigen, dass dies nicht immer der Fall ist. Ich fordere alle betroffenen Händler nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass ihre Praktiken vollständig mit dem EU-Verbraucherrecht in Einklang stehen.“

Probleme bei Recht auf Widerruf, Mindestgarantie und umweltbezogenen Angaben

Von der Gesamtzahl der überprüften Händler:

  • 40 Prozent informierten die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht eindeutig über ihr Widerrufsrecht, z. B. über das Recht, das Produkt innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen oder Kosten zurückzugeben;
  • 45 Prozent informierten die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht korrekt über ihr Rückgaberecht bei fehlerhaften Waren oder bei Waren, die nicht so aussehen oder funktionieren wie angegeben;
  • 57 Prozent hielten die gesetzliche Mindestgarantiezeit von einem Jahr für Gebrauchtwaren nicht ein;
  • Von 34 Prozent der Händler, die auf ihrer Website umweltbezogene Angaben machten, waren 20 Prozent nicht ausreichend begründet, und 28 Prozent waren offensichtlich falsch, irreführend oder könnten als unlautere Geschäftspraktiken eingestuft werden;
  • 5 Prozent gaben ihre Identität nicht korrekt an, und 2 Prozent gaben nicht den Gesamtpreis des Produkts einschließlich Steuern an.

„Sweeps“ werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Ziel dieses Sweeps war es, zu überprüfen, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht in Einklang stehen. 

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
7. März 2025
Autor
Vertretung in Deutschland