Die EU-Kommission und das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) haben den Online-Marktplatz und -Einzelhändler Shein dazu aufgefordert, seine Verkaufspraktiken in Einklang mit dem EU-Verbraucherrecht zu bringen. Eine gemeinsame Untersuchung von EU-Kommission und nationalen Verbraucherbehörden hat eine Reihe von Praktiken festgestellt, die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Irre führen oder ihre Kaufentscheidungen unangemessen beeinflussen können.
EU-Kommissar Michael McGrath, zuständig für Demokratie, Justiz, Rechtsstaatlichkeit und Verbraucherschutz, sagte: „Alle Unternehmen, die sich an die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU wenden, müssen sich an unsere Regeln halten. Die heutige Aktion sendet eine klare Botschaft: Wir werden nicht davor zurückschrecken, E-Commerce-Plattformen zur Rechenschaft zu ziehen, unabhängig davon, wo sie ihren Sitz haben. Die EU-Verbraucherschutzvorschriften sind nicht fakultativ - sie müssen in allen Fällen angewendet werden. Ich begrüße das entschlossene Vorgehen des CPC-Netzwerks sehr. Jetzt ist es an SHEIN, sich an die Regeln zu halten und seine Praktiken vollständig mit den EU-Verbraucherstandards in Einklang zu bringen.“
Die Maßnahmen des CPC-Netzes gegen SHEIN werden von den zuständigen nationalen Behörden Belgiens, Frankreichs, Irlands und der Niederland geleitet und von der Europäischen Kommission koordiniert.
Ergebnisse der koordinierten Untersuchung des CPC-Netzes
Die vom CPC-Netz ermittelten problematischen und gegen EU-Verbraucherschutzvorschriften verstoßenden Praktiken von Shein umfassen Folgendes:
- Falsche Rabattaktionen: Es wird der Eindruck erweckt, dass Produkte mit einem Nachlass angeboten werden, obwohl dies nicht der Fall ist.
- Ausübung von Druck: Es wird der Eindruck vermittelt, dass Produkte nur begrenzt oder für kurze Zeit verfügbar sind, wodurch für Verbraucherinnen und Verbraucher Kaufdruck entsteht.
- Fehlende und irreführende Informationen: Es werden unvollständige und falsche Informationen über den Rechtsanspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Rücksendungen und Erstattungen vermittelt.
- Irreführende Produktkennzeichnungen: Verwendung von Produktkennzeichnungen, die den Eindruck erwecken, dass das Produkt etwas Besonderes bietet, obwohl das betreffende Merkmal gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Irreführende Angaben zur Nachhaltigkeit: Bereitstellung falscher oder irreführender Informationen über die Nachhaltigkeitsvorteile seiner Produkte.
- Versteckte Kontaktangaben: Verbraucherinnen und Verbraucher können sich bei Fragen oder Beschwerden nicht ohne Weiteres an SHEIN wenden.
Nächste Schritte
SHEIN hat nun einen Monat Zeit, um auf die Ergebnisse der Untersuchung durch das CPC-Netz zu antworten und darzulegen, wie es die ermittelten verbraucherrechtlichen Probleme beheben will. Je nach Antwort von SHEIN kann das CPC-Netz einen Dialog mit dem Unternehmen aufnehmen.
Sollte SHEIN die vom CPC-Netz geäußerten Bedenken nicht ausräumen, können die nationalen Behörden Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Beispielsweise könnten Geldbußen auf der Grundlage des Jahresumsatzes von SHEIN in den betreffenden Mitgliedstaaten verhängt werden. Dies gilt unbeschadet der Befugnis der nationalen Behörden, in laufenden Verfahren Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen.
Weitere Informationen:
Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)
Koordinierte Maßnahmen des CPC-Netzes
Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 26. Mai 2025
- Autor
- Vertretung in Deutschland