(24.03.2017) - Věra Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, sagte: „Dieses neue Hilfsmittel befindet sich zwar noch in einer frühen Phase, aber wir können trotzdem schon feststellen, dass die Online-Streitbeilegungs-Plattform von den Verbrauchern gut angenommen wurde. Wir stellen außerdem fest, dass die simple Tatsache, dass ein Verbraucher die Plattform nutzt, für die Unternehmer oft Anreiz genug ist, die Streitigkeit beizulegen. Wir geben den Verbrauchern ein praktisches Hilfsmittel an die Hand, um sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte in der Praxis zu unterstützen. Andererseits können auch Unternehmer nur von dieser Plattform profitieren und sollten sie stärker nutzen. Insbesondere für Online-Unternehmer ist es wichtig, dass potenzielle Kunden sie für zuverlässig halten. Die Nutzung dieses Tools kann ihnen dabei helfen, das Vertrauen der Verbraucher zu erwerben und diesen gleichzeitig ein einfaches und schnelles Mittel zur Streitbeilegung an die Hand zu geben.“
Wenn Verbraucher ihre Käufe online getätigt haben, sollten sie auch in der Lage sein, solche Probleme online zu lösen. Sei es, dass ein Verkäufer sich weigert, einen defekten Laptop während der Garantiezeit zu reparieren oder dass ein Reisevermittler nicht zu einer Rückerstattung wegen Reisemängeln bereit ist – solche Streitigkeiten können schneller und kostengünstiger nicht vor Gericht, sondern online über eine Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) beigelegt werden, die am 15. Februar 2016 von der Kommission gestartet wurde.
Beispiele
- Ein Verbraucher aus Italien beschwerte sich über ein defektes IT-Produkt, das er bei einem Online-Händler in Belgien gekauft hatte. Die Plattform übermittelte die Beschwerde an die zuständige Streitbeilegungsstelle in Belgien. Das Ergebnis war, dass der italienische Verbraucher eine Rückerstattung erhielt.
- Ein Verbraucher aus Luxemburg beschwerte sich über ein Auto, das er online bei einem Anbieter in Griechenland gemietet hatte. Die Plattform übermittelte die Beschwerde an die zuständige Streitbeilegungsstelle in Griechenland. Der Streit wurde innerhalb von 60 Tagen gütlich beigelegt. Der Unternehmer erstattete die zusätzlichen Ausgaben, die dem Verbraucher entstanden waren, in vollem Umfang.
- Die Plattform dient oft auch als Vermittler für die Kontaktaufnahme zwischen den Parteien, und es wird häufig bilateral eine Lösung gesucht, ohne die Beschwerde vor eine Streitbeilegungsstelle zu bringen: So hatte sich etwa ein belgischer Verbraucher bei einem belgischen Händler monatelang erfolglos über einen defekten Haartrockner beschwert. Als dem Händler die Beschwerde über die Plattform übermittelt wurde, setzte er sich mit dem Verbraucher in Verbindung und bot an, den Haartrockner durch einen neuen zu ersetzen.
Die Kommission wird gegen Ende 2017 einen ersten ausführlichen Bericht über die Funktionsweise der Plattform erstellen. Sie plant für 2017 weitere Maßnahmen, um mehr Unternehmer zur Mitarbeit zu bewegen und die Plattform bei Verbrauchern bekannter zu machen. Darüber hinaus wird die Kommission die Benutzerfreundlichkeit der Plattform verbessern und überwachen, ob die Händler sich an ihre Verpflichtung halten, einen Link zu der Plattform auf ihrer Website bereitzustellen.
Weitere Informationen:
Online-Streitbeilegungsplattform
Website der GD Justiz und Verbraucher zur Alternativen Streitbeilegung/Online-Streitbeilegung
Pressekontakt: katrin [dot] ABELEec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 24. März 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland