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Vertretung in Deutschland
Presseartikel26. Mai 2020Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Onlineplattformen entfernen Millionen von irreführenden Angeboten angeblicher Corona-Wundermittel

Infolge eines EU-weiten Screenings („Sweep“) von Websites haben Onlineplattformen Millionen von falschen und betrügerischen Inhalten entfernt oder blockiert. Die Europäische Kommission hatte das Screening Ende April angestoßen, um irreführende...

„Die großen Online-Plattformen haben positiv auf die Aufforderung der Europäischen Kommission reagiert, gegen Betrug und irreführende Angebote vorzugehen, und haben sich klar zur Beseitigung schädlicher Inhalte bekannt. Wie dieses jüngste Screening gezeigt hat, finden unseriöse Geschäftemacher weiterhin neue Wege, um die Schwachstellen der Verbraucher auszunutzen, algorithmische Prüfungen zu umgehen und neue Websites einzurichten. Inmitten einer globalen Pandemie müssen sich die Verbraucher dessen bewusst sein - es gibt keine Wundermittel im Internet. Ich bin dankbar, dass die nationalen Verbraucherbehörden weiterhin in höchster Alarmbereitschaft sind und mit der Kommission zusammenarbeiten, um die Verbraucher online zu schützen“, so Justiz- und Verbraucherkommissar Didier Reynders.

Alle Verbraucherschutzbehörden der 27 EU-Mitgliedstaaten nahmen an dem Screening der Plattformen teil und übermittelten 126 Antworten, die sowohl die Unternehmen betrafen, mit denen die Kommission in regelmäßigem Kontakt steht, als auch zusätzliche nationale Akteure. Besondere Aufmerksamkeit galt den Screening-Angeboten im Zusammenhang mit Schutzmasken und -kappen, Desinfektionsgelen, Testkits sowie Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und Non-Food-Produkten mit angeblich heilender Wirkung im Zusammenhang mit dem Coronavirus.

Insgesamt wurden 268 Websites gescreent, von denen 206 zur weiteren Untersuchung wegen möglicher Verstöße gegen das EU-Verbraucherrecht vorgemerkt wurden.

- 88 Websites enthielten Produkte mit angeblich heilender oder präventiver Wirkung gegen das Coronavirus;

- 30 Websites enthielten ungenaue Behauptungen über den Mangel von bestimmten Produkten;

- 24 Websites standen unter dem Verdacht unlauterer Praktiken zur Erzielung überhöhter Preise.

Hintergrund

Im Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC) sind Behörden zusammengeschlossen, die für die Durchsetzung des EU-Verbraucherrechts zuständig sind. Das Netzwerk soll die Verbraucherinteressen in allen EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen schützen. Damit die zusammengeschlossenen Behörden grenzüberschreitend operieren können, werden ihre Maßnahmen auf EU-Ebene koordiniert.

Die EU-weiten Screenings werden jedes Jahr von den Behörden des Netzwerks für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz anhand eines gemeinsamen, von der Kommission entworfenen Fragebogens durchgeführt.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Plattformen entfernen nach Aufforderung der Kommission Millionen irreführender Anzeigen (auf Englisch)

Website der Kommission: Betrugsmaschen im Zusammenhang mit COVID-19

Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC)

„Sweeps“ - EU-weite Überprüfung von Websites

Factsheet zur Verbraucherschutzverordnung

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu ( Katrin Abele ) , Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS

EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
26. Mai 2020
Autor
Vertretung in Deutschland