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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 21. Februar 2020
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Opferrechte: Kommission kündigt neue Strategie an

Anlässlich des morgigen Europäischen Tages der Opfer von Straftaten haben EU-Kommissionszvizepräsidentin Věra Jourová und EU-Justizkommissar Didier Reynders eine neue Strategie für Opferrechte angekündigt. „Erst gestern mussten wir wieder die Opfer...

Die Kommission kündigte an, die neue Strategie für Opferrechte von 2020-2024 im Juni dieses Jahrs vorzulegen. Die Strategie soll sich auf die Stärkung der Zusammenarbeit und Koordination zwischen den nationalen Behörden, die Verbesserung des Schutzes und der Unterstützung der Opfer und die Erleichterung des Zugangs zu Entschädigungen konzentrieren.

In der gemeinsamen Erklärung erinnerten Vizepräsidentin Jourová und Kommissar Reynders an die 75 Millionen Menschen, die in Europa jedes Jahr Opfer einer Straftat werden, und betonten: „Opfer von Straftaten leiden oft an einem körperlichen oder psychischen Trauma oder beidem und brauchen viel Unterstützung und Fürsorge. Am wichtigsten ist, dass sie Schutz und ein sicheres Umfeld erhalten, um über das Verbrechen zu sprechen, ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen seitens der Täter.

Die EU verfügt über starke Opferrechte. Wir stellen sicher, dass Opfer von Verbrechen die notwendige Unterstützung und den notwendigen Schutz erhalten. Dies ist eine große Errungenschaft. Aber wir wollen noch mehr erreichen und sollten uns nicht darauf beschränken.“

Hintergrund

Am 22. Februar wird der Europäische Tag der Opfer von Straftaten begangen. Die Europäische Kommission hat eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt und zur Unterstützung von Opfern von Straftaten ergriffen:

  • Seit November 2015 verleiht die Richtlinie über den Opferschutz Opfern von Straftaten verbindliche Rechte und legt den EU-Mitgliedstaaten klare Pflichten zur Gewährleistung dieser Rechte in der Praxis auf
  • Für bestimmte Gruppen von Opfern hat die EU spezielle Regeln verabschiedet. Diese Vorschriften beinhalten die Richtlinie über den Opferschutz, gehen aber direkter auf die spezifischen Bedürfnisse einiger Opfer ein, darunter die Opfer von Menschenhandel, die Opfer von sexueller Ausbeutung und Kinderpornographie sowie die Opfer von Terrorismus
  • Die EU hat auch Rechtsvorschriften eingeführt, die den Zugang zu Entschädigung in Situationen erleichtern, in denen die Straftat in einem anderen EU-Land als dem Wohnsitzland des Opfers begangen wurde.

Weitere Informationen:

Vollständiges Statement (auf Englisch)

Die Opferschutzrichtlinie

Website der Kommission zum Opferschutz

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
21. Februar 2020
Autor
Vertretung in Deutschland