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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung7. Juni 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Organisierte Kriminalität bekämpfen: Grenzüberschreitender Zugang von Strafverfolgungsbehörden auf Bankkontoinformationen wird erleichtert

Bank card transactions

Europäisches Parlament und Rat der EU-Staaten haben eine Einigung zum grenzüberschreitenden Zugang von Strafverfolgungsbehörden auf Bankkontoinformationen erzielt. Die schwere und organisierte Kriminalität kennt keine Grenzen. Daher müssen Behörden, die Ermittlungen in einem Mitgliedstaat durchführen, häufig auch auf Informationen zu Bankkonten in anderen Mitgliedstaaten zugreifen.

Ylva Johansson, Kommissarin für Inneres, sagte: „Informationen über Transaktionen sind für Ermittlungen bei kriminellen Aktivitäten von entscheidender Bedeutung. Indem sichergestellt wird, dass Banken und Krypto-Unternehmen in allen Mitgliedstaaten einschlägige Daten in einem gemeinsamen Format bereitstellen, werden wir dafür sorgen, dass Ermittler Finanzinformationen leichter nutzen können, um Verdächtige zu identifizieren, Verbindungen zu Mittätern aufzudecken und kriminelle Netzwerke zu erfassen. Heute beseitigen wir ein sehr konkretes Hindernis, das Finanzermittlungen bislang im Wege stand. Dies ist bei der Zerschlagung der organisierten Kriminalität von großer Bedeutung.“

Die neuen Vorschriften werden den Strafverfolgungsbehörden einen schnellen Zugang zu Informationen zu Konten ermöglichen, auf denen Kriminelle und Terroristen ihre Gelder oder Vermögenswerte halten oder verstecken. Mit der vereinbarten Richtlinie wird dafür gesorgt, dass die Strafverfolgungsbehörden Zugang zur zentralen Zugangsstelle für Bankkontenregister erhalten und dass das Format harmonisiert wird, in dem Banken und Krypto-Unternehmen den Ermittlungsbehörden Transaktionsaufzeichnungen übermitteln. Ein schnelleres Aufspüren von Vermögensgegenständen, die aus Straftaten stammen, wird auch eine wirksamere Einziehung von Erträgen aus Straftaten ermöglichen.

In der neuen EU-Richtlinie ist Folgendes vorgesehen:

  • Direkter Zugang zu Bankkontoinformationen in der gesamten Union: Strafverfolgungsbehörden und Vermögensabschöpfungsstellen erhalten über die zentrale Zugangsstelle, über die die Bankkontenregister miteinander vernetzt sind, direkten Zugang zu Bankkontoinformationen in der gesamten Union. Dies wird es den Behörden ermöglichen, die Banken zu ermitteln, bei denen Verdächtige ihre Konten führen. Durch Datenschutzvorschriften wird sichergestellt, dass nur begrenzte Informationen über die Identität des Kontoinhabers bereitgestellt werden.
  • Ein gemeinsames Format für Transaktionsaufzeichnungen: Mit der Richtlinie wird ein gemeinsames Format eingeführt, in dem die Banken und Krypto-Unternehmen den Strafverfolgungsbehörden Informationen über Transaktionen – d. h. Transaktionsaufzeichnungen – zur Verfügung stellen. Die genaue Ausgestaltung des Formats wird in einem [delegierten Rechtsakt/Durchführungsrechtsakt] festgelegt. Der Zugang zu den einschlägigen Informationen wird im Einklang mit den nationalen Vorschriften und Verfahrensgarantien gewährt.

Weiteres Vorgehen

Die Richtlinie muss noch vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen werden.

Weitere Informationen:

Die Daily News vom 7.Juni 2023

Vorschlag für eine Richtlinie in Bezug auf den Zugang zuständiger Behörden zu zentralen Bankkontenregistern über die zentrale Zugangsstelle (siehe auch Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen).

Website der Kommission zur Einziehung und Abschöpfung von Vermögenswerten

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
7. Juni 2023
Autor
Vertretung in Deutschland