
(07.07.2016) - Laut einem heute (Donnerstag) vorgelegten Bericht wurde der Rahmenbeschluss des Rates von 2008 zwar weitgehend in nationales Recht umgesetzt. Weitere Anstrengungen sind aber notwendig, um verbliebene Divergenzen zu verringern. Ziel dieses Rahmenbeschlusses ist die Harmonisierung der Gesetze der einzelnen EU-Mitgliedstaaten hinsichtlich der Kriminalisierung von Straftaten, die mit einer Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung verbunden sind, sowie die Festlegung entsprechender Sanktionen für diese Straftatbestände.
Kommissar Avramopoulos erklärte weiter: „Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität ist eine der Prioritäten der Europäischen Sicherheitsagenda. Aufgrund der stark grenzüberschreitenden Dimension dieser Art der Kriminalität kann ein Handeln auf EU-Ebene einen echten Mehrwert bedeuten. Wir möchten möglicherweise verbleibende Schlupflöcher so schnell wie möglich schließen und eine wirkungsvolle Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten sicherstellen. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten dabei weiterhin unterstützen. Sie wird aber auch die Einhaltung der Verpflichtungen überwachen und alle ihr durch die Verträge übertragenen Befugnisse nutzen, um dies zu gewährleisten.“
Mehr Informationen:
Bericht zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 7. Juli 2016
- Autor
- Vertretung in Deutschland