Die neue Verordnung wird es Verbrauchern und Unternehmen, insbesondere KMU, ermöglichen, Produkte und Dienstleistungen in der gesamten EU einfacher und sicherer online zu kaufen und zu verkaufen. Untersuchungen hatten beispielsweise ergeben, dass die öffentlichen Preise, die Anbieter für grenzüberschreitende Leistungen verlangten, oft drei -bis fünfmal höher als die entsprechenden Inlandstarife waren.
Elżbieta Bieńkowska, Kommissarin für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, erklärte: „Grenzüberschreitende Paketdienste sind für den elektronischen Geschäftsverkehr unerlässlich und ein gutes Beispiel dafür, wie der Binnenmarkt für Unternehmen und Bürger funktionieren kann. Indem wir die Preistransparenz erhöhen und die Regulierungsaufsicht verbessern, beseitigen wir die Hindernisse, denen sich die Menschen beim Online-Einkauf gegenübersehen, und tragen dazu bei, einen echten Binnenmarkt zu schaffen.“
Die Verordnung über die Zustellung von Paketen ist eine von drei Säulen der Bemühungen der Kommission, den elektronischen Geschäftsverkehr in der EU zu fördern, zusammen mit den bereits verabschiedeten Vorschriften über ungerechtfertigtes Geoblockierung und Verbraucherschutz. Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und gilt ab 1. Januar 2019 in vollem Umfang.
Weitere Informationen:
Vorschlag für eine Verordnung über grenzüberschreitende Paketzustelldienste
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ec [dot] europa [dot] eu (Nikola John) Tel.: +49 (30) 2280-2410
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail ) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 18. April 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland