Aufgrund ihrer Ermittlungen in diesen Angelegenheiten und nach Rücksprache mit den betroffenen Mitgliedstaaten hat die Kommission heute beschlossen, ein Aufforderungsschreiben an Italien zu richten, weil dieses Land die Mehrwertsteuer auf das Leasing von Jachten nicht ordnungsgemäß erhoben hat. Das ist die erste Stufe im maximal dreistufigen Vertragsverletzungsverfahren. Die Kommission hat in einem bereits laufenden Verfahren ferner beschlossen, wegen des illegalen Systems von Steuerbefreiungen für Kraftstoff für gecharterte Jachten in EU-Gewässern eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Italien zu richten, die zweite Verfahrensstufe. Zudem wurde dem Vereinigten Königreich aufgrund missbräuchlicher Mehrwertsteuerpraktiken im Zusammenhang mit der Lieferung und dem Leasing von Flugzeugen auf der Insel Man ein Aufforderungsschreiben übermittelt.
Der für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll zuständige EU-Kommissar Pierre Moscovici erklärte: „Es ist einfach nicht fair, dass bestimmte Personen und Unternehmen damit durchkommen, auf Jachten und Flugzeuge nicht den korrekten Mehrwertsteuerbetrag zu erheben. Eine günstige steuerliche Behandlung von Privatbooten und Privatflugzeugen läuft ganz klar unseren gemeinsamen Steuervorschriften zuwider und verzerrt den Wettbewerb im See- und Luftverkehr erheblich. Aus diesem Grund geht die Kommission gegen Regelungen vor, mit denen das EU-Recht in diesen Bereichen umgangen werden soll.“
Die heute eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren betreffen im Einzelnen folgende Fälle:
- Niedrigere Mehrwertsteuer-Bemessungsgrundlage für die Vermietung von Jachten in den Steuervorschriften von Italien: Die derzeitigen EU-Mehrwertsteuervorschriften erlauben den Mitgliedstaaten, Dienstleistungen nicht zu besteuern, wenn die tatsächliche Nutzung und Verwendung des Gegenstands außerhalb der EU erfolgt. Eine allgemeine pauschale Steuerermäßigung ohne Nachweis des Ortes der tatsächlichen Nutzung ist jedoch nicht zulässig. Italien hat Mehrwertsteuer-Leitlinien festgelegt, denen zufolge die Wahrscheinlichkeit, dass die Vermietung innerhalb von EU-Gewässern stattfindet, mit zunehmender Bootsgröße sinkt. Durch diese Regelung verringert sich der anzuwendende Mehrwertsteuersatz beträchtlich.
- Verbrauchsteuervorschriften für Kraftstoff für Motorboote in Italien. Die derzeitigen Verbrauchsteuervorschriften der EU gestatten es den Mitgliedstaaten, Kraftstoff, den ein Schifffahrtsunternehmen für gewerbliche Zwecke wie den Verkauf von Schifffahrtsleistungen verwendet, von der Steuer zu befreien. Die Steuerbefreiung sollte jedoch nur dann gelten, wenn die Person, die das Boot least, diese Dienstleistungen an andere verkauft. Entgegen den EU-Vorschriften erlaubt Italien, dass gecharterte Sportboote wie Jachten selbst bei privater Nutzung als „gewerblich genutzt“ gelten, sodass die Verbrauchsteuerbefreiung für den verwendeten Kraftstoff in Anspruch genommen werden kann.
- Missbräuchliche Mehrwertsteuerpraktiken auf der Insel Man. Vorsteuer kann nur für die betriebliche Nutzung abgezogen werden. Ausdrücklich für den privaten Gebrauch bestimmte Lieferungen von Flugzeugen, einschließlich Leasingdienstleistungen, sollten nicht von der Mehrwertsteuer befreit sein. Nach Auffassung der Kommission ist das Vereinigte Königreich nicht ausreichend gegen missbräuchliche MwSt-Praktiken im Zusammenhang mit der Lieferung und dem Leasing von Flugzeugen auf der Insel Man vorgegangen.
Die Paradise Papers haben gezeigt, dass die Hinterziehung der Mehrwertsteuer im Jacht- und Flugzeugsektor weit verbreitet ist und durch nationale Vorschriften ermöglicht wird, die dem EU-Recht zuwiderlaufen. Diese Vertragsverletzungsverfahren folgen auf einige bereits früher eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Zypern, Malta und Griechenland wegen einer niedrigeren IP/18/6265 Mehrwertsteuer-Bemessungsgrundlage für die Vermietung von Jachten; die Kommission hatte damals von allen betroffenen Mitgliedstaaten die Zusicherung erhalten, dass die Rechtsvorschriften geändert würden.
Außerdem hat das Europäische Parlament vor Kurzem darauf hingewiesen, dass sich sein neuer TAX3Ausschuss zum Follow-up der Paradise Papers ebenfalls mit diesem Thema befassen wird. Der Ausschuss wird im November die Isle of Man besuchen.
Hintergrund
Italien und das Vereinigte Königreich haben nun zwei Monate Zeit, um auf die von der Kommission vorgebrachten Argumente hinsichtlich der auf Jachten bzw. Flugzeuge erhobenen Mehrwertsteuer zu reagieren. Kommen sie der Aufforderung nicht binnen diesen zwei Monaten nach, so kann die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme an die Behörden dieser Länder übermitteln.
Kommt Italien der heute angenommenen mit Gründen versehenen Stellungnahmen zur
Verbrauchsteuer nicht binnen zwei Monaten nach, so kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage einreichen.
Die Juncker-Kommission steht seit Beginn ihrer Amtszeit an vorderster Linie der europäischen und internationalen Bemühungen zur Bekämpfung von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung. Aktuelle Initiativen der Kommission im Bereich der Mehrwertsteuer zielen darauf ab, einen einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum zu schaffen, der weniger anfällig für Betrug ist und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten stärkt. Mehrwertsteuerbetrug kennt keine Grenzen und lässt sich nur durch konzertierte, gemeinsame Anstrengungen der Mitgliedstaaten effizient bekämpfen.
Weitere Informationen
- Zu den wichtigsten Beschlüssen bei den Vertragsverletzungsverfahren im November 2018 siehe MEMO/18/6247.
- Zu Vertragsverletzungsverfahren allgemein siehe MEMO/12/12.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 8. November 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland