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Vertretung in Deutschland
Presseartikel9. November 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Parlament und Rat einigen sich auf Reform des EU-Emissionshandelssystems

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich heute (Donnerstag) vorläufig auf eine Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems für die Zeit nach 2020 geeinigt. Die Reform soll dazu beitragen, einen wesentlichen Teil der im Pariser Abkommen...

Emissionen

Die heutige Vereinbarung zwischen Parlament und Rat liefert ein klares Ergebnis nach mehr als zwei Jahren intensiver Verhandlungen, die auf den Kommissionsvorschlag zur Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems von Juli 2015 zurückgehen.

Der für Klimapolitik und Energie zuständige EU-Kommissar Miguel Arias Cañete begrüßte die politische Einigung und erklärte weiter: „Die heutige richtungsweisende Einigung zeigt, dass die Europäische Union konkrete Maßnahmen trifft, um ihre in Paris eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen. Ich freue mich insbesondere darüber, dass zum einen eine solide Regelung für die Verlagerung von CO2-Emissionen und zum anderen Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Marktstabilitätsreserve vereinbart wurden.“

Das EU-Emissionshandelssystem setzt eine Obergrenze für den Kohlendioxid-Ausstoß von mehr als 11.000 Anlagen im Energiesektor und in der energieintensiven Industrie durch ein marktbasiertes System für Emissionshandel und -begrenzung.

Aufbauend auf dem Vorschlag der Kommission haben Parlament und Rat im Wesentlichen folgende Änderungen vereinbart:

- Wesentliche Änderungen des Systems, um die Reduzierung der Emissionen zu beschleunigen und die Marktstabilitätsreserve zu stärken, so soll die Verringerung des derzeitigen Überangebots an Zertifikaten auf dem Kohlenstoffmarkt beschleunigt werden;

- Zusätzliche Schutzvorkehrungen für die europäische Industrie

- Verschiedene Fördermechanismen, die der Industrie und dem Energiesektor helfen sollen, die Innovations- und Investitionsherausforderungen beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu bewältigen.

Nächste Schritte:

Nach der politischen Einigung muss der Text vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich gebilligt werden. Nach der Billigung durch beide Mitgesetzgeber wird die überarbeitete EU-Richtlinie über das Emissionshandelssystem im Amtsblatt der Union veröffentlicht und tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Weitere Informationen:

Der Vorschlag der Kommission zur Revision

Pressekontakt: Laura Bethke (link sends e-mail) Tel.: +49 (30) 2280 2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail (link sends e-mail)) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
9. November 2017
Autor
Vertretung in Deutschland