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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 19. Dezember 2018
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 4 Min

Partnerländer mit Visaliberalisierung müssen mehr im Kampf gegen irreguläre Migration und organisierte Kriminalität tun

Die Länder des westlichen Balkans und der Östlichen Partnerschaft müssen mehr gegen irreguläre Migration und organisierte Kriminalität tun. Insbesondere Moldau und die Ukraine müssen unverzüglich gegen Korruption vorgehen. Dies geht aus dem heute...

Aus dem Jahresbericht geht hervor, dass die Länder die Anforderungen an die Visaliberalisierung zwar weiterhin erfüllen, jedoch in manchen Ländern in Einzelbereichen – zum Teil unverzüglicher – Handlungsbedarf besteht, um zu gewährleisten, dass dies auch in Zukunft der Fall sein wird.

Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, erklärte dazu: „Der visumfreie Reiseverkehr für die Bürger unserer Partnerländer im westlichen Balkan und unserer osteuropäischen Partnerländer ist eine großartige Errungenschaft, die für beide Seiten vorteilhaft ist. Er ist jedoch auch mit Verantwortlichkeiten und Pflichten verbunden. Ich begrüße es, dass alle beteiligten Länder auch weiterhin ihren Verpflichtungen nachkommen, doch rufe ich auch zu zügigen und intensivierten Anstrengungen zur weiteren Eindämmung der irregulären Migration sowie zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität auf.“

Die Befreiung von der Visumpflicht bringt für Europa und seine Partner erhebliche Vorteile mit sich und stärkt die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Beziehungen. Damit einher geht die Verantwortung dafür, dass die Fortschritte, die im Rahmen der Gespräche über die Liberalisierung der Visabestimmungen erzielt wurden, gewahrt bleiben und das Migrations- und Sicherheitsumfeld gut gelenkt wird. Der heutige Bericht geht auf die Empfehlungen der Kommission vom Dezember 2017 zurück und stellt eine Bilanz der Maßnahmen dar, die im vergangenen Jahr von den betroffenen Ländern umgesetzt wurden.

Weitere Anstrengungen zur Eindämmung der irregulären Migration erforderlich

Alle acht Länder haben Maßnahmen gegen irreguläre Migration ergriffen, doch sind weitere Anstrengungen vonnöten, um bessere und nachhaltige Ergebnisse zu erzielen.

  • Die irreguläre Migration aus der Ukraine, Serbien sowie Bosnien und Herzegowina in die EU ist nach wie vor hoch, und die wachsende Zahl unbegründeter Asylanträge in der EU durch Staatsangehörige Moldaus und Georgiens gibt Anlass zur Sorge.

  • Albanien traf wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung irregulärer Migration, wodurch die Zahl der Asylanträge im ersten Halbjahr 2018 um 32 Prozent sank. Diese Bemühungen sollten nun fortgeführt und weiter verbessert werden.

  • Es muss noch mehr getan werden, um die vollständige Angleichung an die Visumpolitik der EU zu gewährleisten. Serbien hat zwar die Aufhebung der Visumpflicht für iranische Staatsangehörige beendet, doch bestehen weiterhin Bedenken hinsichtlich anderer Länder, deren Staatsangehörige visumfrei nach Serbien einreisen dürfen.

  • Die Zusammenarbeit im Bereich der Rückübernahme und Rückkehr verläuft für alle betroffenen Länder auch weiterhin reibungslos. Es besteht jedoch noch Verbesserungspotenzial, insbesondere hinsichtlich der Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen im Fall Serbiens.

Eine engere Zusammenarbeit der Europäischen Grenz- und Küstenwache mit den Partnerländern im westlichen Balkan wird zu einer wirksameren Steuerung der irregulären Migration beitragen. Die erste Statusvereinbarung wurde mit Albanien unterzeichnet; Serbien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien haben ihre Vereinbarungen parafiert; die Verfahren für die Vereinbarungen mit Montenegro sowie Bosnien und Herzegowina stehen kurz vor dem Abschluss.

Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität erforderlich

Trotz der zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität ergriffenen Maßnahmen sind in allen acht Ländern zusätzliche Anstrengungen erforderlich. Moldau und die Ukraine müssen unverzüglich gegen die Korruption vorgehen:

  • Kriminelle Organisationen aus den acht Ländern sind noch immer an Straftaten aller Art in der EU beteiligt, darunter Menschenhandel und Handel mit illegalen Waren, Eigentumskriminalität, Schleuserkriminalität, Drogenhandel und Cyberkriminalität.

  • Zwar hat Moldau, wie im ersten Bericht vom Dezember 2017 gefordert, Maßnahmen gegen die Geldwäsche getroffen, doch muss das Land dringend Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption ergreifen.

  • Auch die Ukraine muss weitere Anstrengungen zur Korruptionsbekämpfung unternehmen, um für die vollständige Durchführung und Nachhaltigkeit früherer Reformen sowie die Abarbeitung der noch nicht umgesetzten Empfehlungen vom Dezember 2017 zu sorgen.

Nächste Schritte:

Die Kommission wird die fortlaufende Erfüllung der Anforderungen im Zusammenhang mit der Visaliberalisierung überwachen und dem Europäischen Parlament sowie dem Rat mindestens einmal jährlich Bericht erstatten.

Hintergrundinformationen:

Mit dem heutigen Bericht kommt die Kommission ihrer Verpflichtung im Rahmen des im März 2017 eingeführten verstärkten Visa-Aussetzungsmechanismus nach, die Erfüllung der Anforderungen im Zusammenhang mit der Visaliberalisierung durch Drittländer kontinuierlich zu überwachen und dem Europäischen Parlament und dem Rat mindestens einmal jährlich Bericht zu erstatten. Der heutige Bericht ist der zweite im Rahmen des neuen Visa-Aussetzungsmechanismus nach dem ersten Bericht vom Dezember 2017.

Die Bewertung der Vorgaben für die Visaliberalisierung wird in Bezug auf die Länder durchgeführt, die den Dialog über die Liberalisierung der Visabestimmungen im Einklang mit den einschlägigen Aktionsplänen und Fahrplänen erfolgreich abgeschlossen haben. Es handelt sich dabei um die Länder des westlichen Balkans und der Östlichen Partnerschaft. Ein Schwerpunkt des Berichts liegt auf bestimmten Bereichen, in denen weitere Maßnahmen erforderlich sind, um nachhaltige Fortschritte zu erzielen.

Staatsangehörige Montenegros, Serbiens und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien können seit Dezember 2009 ohne Visum in die EU einreisen. Für die Bürger Albaniens sowie Bosnien und Herzegowinas ist dies seit Ende 2010 möglich. Im April 2014 trat die Befreiung von der Visapflicht für die Republik Moldau in Kraft, danach im März 2017 für Georgien und im Juni 2017 für die Ukraine.

Weitere Informationen:

Bericht über die Visaliberalisierung: Fragen und Antworten

Zweiter Bericht im Rahmen des Visa-Aussetzungsmechanismus

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zum Zweiten Bericht im Rahmen des Visa-Aussetzungsmechanismus

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
19. Dezember 2018
Autor
Vertretung in Deutschland