Das umfassende Investitionsabkommen zwischen der EU und China (Comprehensive Agreement on Investment, CAI) ist ein Investitionsabkommen und kann wie alle Handels- und Investitionsabkommen der EU nur für kommerzielle Unternehmen und Wirtschaftsbeteiligte gelten. Die Tätigkeiten nichtstaatlicher Organisationen zur Förderung des sozialen oder politischen Wandels sind keine wirtschaftlichen Tätigkeiten. Das EU-China-Investitionsabkommen verlangt auch nicht, dass europäische Wirtschaftsverbände oder Handelskammern in China über Führungskräfte aus China verfügen müssen. Das Abkommen regelt diese Arten von Tätigkeiten nicht.
Der häufig zitierte Anhang II (Eintrag 9) ist ein einseitiges chinesisches Angebot, das für die EU nicht bindend ist. Dieser Vorbehalt der chinesischen Seite präjudiziert in keiner Weise die Ansichten der EU zu Chinas Politik gegenüber ausländischen Nichtregierungsorganisationen.
Die Europäische Kommission verfolgt die Entwicklung des chinesischen Regelungsumfelds aufmerksam und ist stets bereit, europäische Unternehmen vor Ort im Rahmen unserer wirtschaftlichen Interessenvertretung und unserer Arbeit im Bereich des Marktzugangs zu unterstützen.
Weitere Informationen:
EU und China erzielen Grundsatzeinigung über Investitionen (30. Dezember 2020)
Fragen und Antworten: Umfassendes Investitionsabkommen zwischen der EU und China
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ec [dot] europa [dot] eu ( Laura Bethke ) , Tel.: +49 (30) 2280- 2200
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail der telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 19. Mai 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland