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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 14. Mai 2021
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Politische Stiftungen und NGOs bleiben von EU-China-Investitionsabkommen unberührt

Die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland weist Berichte zurück, denen zufolge deutsche Stiftungen in China angeblich aufgrund einer Klausel im EU-China-Investitionsabkommen künftig nur noch von Chinesen geleitet werden dürften. Dies...

Das Investitionsabkommen enthält den Vorbehalt Chinas in Bezug auf Wirtschaftstätigkeiten im produzierenden Gewerbe oder zur Erbringung von Dienstleistungen, die von Einrichtungen ohne Erwerbszweck ausgeführt werden. China hat sich in all seinen früheren Handelsabkommen, einschließlich der WTO, die Möglichkeit vorbehalten, solche Investitionen zu regulieren.

Dieser Vorbehalt präjudiziert in keiner Weise die Ansichten der EU zu Chinas Politik gegenüber ausländischen Nichtregierungsorganisationen.

Weitere Informationen:

EU und China erzielen Grundsatzeinigung über Investitionen (30. Dezember 2020)

Fragen und Antworten: Umfassendes Investitionsabkommen zwischen der EU und China

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300 und Laura [dot] Bethkeatec [dot] europa [dot] eu ( Laura Bethke ) , Tel.: +49 (30) 2280- 2200

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
14. Mai 2021
Autor
Vertretung in Deutschland