Das Investitionsabkommen enthält den Vorbehalt Chinas in Bezug auf Wirtschaftstätigkeiten im produzierenden Gewerbe oder zur Erbringung von Dienstleistungen, die von Einrichtungen ohne Erwerbszweck ausgeführt werden. China hat sich in all seinen früheren Handelsabkommen, einschließlich der WTO, die Möglichkeit vorbehalten, solche Investitionen zu regulieren.
Dieser Vorbehalt präjudiziert in keiner Weise die Ansichten der EU zu Chinas Politik gegenüber ausländischen Nichtregierungsorganisationen.
Weitere Informationen:
EU und China erzielen Grundsatzeinigung über Investitionen (30. Dezember 2020)
Fragen und Antworten: Umfassendes Investitionsabkommen zwischen der EU und China
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 14. Mai 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland